Die JURAGRAR Rechtsschutzversicherung kombiniert Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe mit angestellten Personen, Nebenbetrieben, Familienangehörigen, Hoferben, Mitinhabern und Altenteilern. Der Schutz gilt privat, beruflich und landwirtschaftlich, umfasst Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren und deckt neu hinzukommende Risiken ohne Wartezeit ab.
1. Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023): §§ 27 inkl. Abs. 4 c), 28 a ARB, Klausel 3, 4 und 7, Sonderbedingungen SSR.
Voraussetzung für die Versicherbarkeit:
- Der Inhaber des Betriebes muss Mitglied der land- und/oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sein.
- Der Betrieb darf nicht gewerbesteuerpflichtig sein.
2. Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz.
Landwirtschafts-Bereich:
- Umfasst den landwirtschaftlichen Betrieb des Versicherungsnehmers einschließlich der angestellten Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit.
- Versicherungsschutz besteht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
- Versicherungsschutz besteht für wirtschaftlich untergeordnete Nebenbetriebe, auch wenn diese gewerbesteuerpflichtig sind, sofern sie im Versicherungsschein benannt sind.
- Mitversichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren.
Privat-Bereich: Gilt für den Versicherungsnehmer, Familienangehörige und mitversicherte Personen im privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich: Schützt bei rechtlichen Interessen aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich:
- Gilt für Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insassen zugelassener Fahrzeuge sowie für deren Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr.
- Anhänger und berechtigte Fahrer sind mitversichert.
- Zusätzlich sind LKWs, Nutzfahrzeuge mit schwarzen Kennzeichen, Obhutsfahrzeuge, Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen abgedeckt.
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer:
- Versichert sind privat bewohnte Objekte, Garagen, Wochenendgrundstücke sowie landwirtschaftlich genutzte und verpachtete Liegenschaften im Inland.
- Nicht landwirtschaftlich genutzte vermietete Immobilien müssen separat versichert werden.
Vorsorge-Rechtsschutz: Umfasst neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit.
Spezial-Straf-Rechtsschutz: Gilt für den landwirtschaftlichen Betrieb, Nebenbetriebe, angestellte Personen sowie den privaten und ehrenamtlichen Bereich.
3. PremiumService
Der PremiumService gewährleistet stets aktuelle Vertragsbedingungen mit kostenfreien Anpassungen und kurzfristigen Änderungen. Qualifizierte Service-Sachbearbeiter stehen persönlich zur Verfügung – kein Call-Center. Er bietet Aktualisierungs-, Update- und Erinnerungs-Service.
Umfangreiche Leistungen für Rechtsfragen und Konfliktlösungen:
- Telefonischer Rechtsrat
- Mediation
- Online-Beratung
- Aufhebungsvertrags-Check
- Online-Vertrags-Check
- Reputationsschutz
- Web-Check
- Cyber-Mobbing-Hilfe
- BU-Antrags-Check
- Bußgeld-Check
- Vorlagen-Portal
- Vorsorge-Generatoren (Patientenverfügung, Testament, Unternehmervollmacht u. a.)
Es fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung der Selbstbeteiligung.
4. Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatz-, Arbeits-, Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-, Sozial-, Verwaltungs-, Disziplinar-, Standes- und Straf-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Ordnungswidrigkeiten
- Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Betreuungsverfahren
- Altersvorsorge-, Sparer- und Vorsorgeverfügungen
- Internet-Rechtsschutz im privaten und gewerblichen Bereich
- Zeugenbeistand, Firmenstellungnahme und Beistand im Verwaltungsrecht (SSR)
- Verwaltungs-Rechtsschutz inkl. Cross-Compliance-Streitigkeiten
- Vorsorge-Rechtsschutz ohne Wartezeit
Für landwirtschaftliche Tätigkeiten gilt zusätzlich der Vertrags-Rechtsschutz.
5. Rechtsprobleme im Alltag
Typische Konflikte im Landwirtschaftsbereich:
- Kündigung eines Gehilfen wegen Ernteproblemen
- Zerstörung von Betriebseinrichtungen
- Streit über Sozialversicherungsbeiträge
- Rückforderungen wegen Umweltauflagen (Cross-Compliance)
- Streitigkeiten über Landmaschinen oder Versicherungsleistungen
Im Verkehrsbereich: Unfälle, Führerscheinentzug, Fahrzeugmängel oder Werkstattfehler.
Im Privatbereich: Produktmängel, Reiseprobleme, Versicherungsablehnungen oder fehlerhafte Behördenbescheide.
Im Berufsbereich: Kündigung, fehlerhafte Zeugnisse oder Lohnforderungen.
Im Eigentumsbereich: Nebenkostenabrechnungen, Pachtstreitigkeiten oder Nachbarschaftskonflikte.
Spezial-Straf-Rechtsschutz: Greift bei Vorwürfen wie Betrug, Tierquälerei, Umweltstraftaten oder fahrlässiger Körperverletzung.
Vorsorge-Rechtsschutz: Schützt bei familiären und betrieblichen Veränderungen, etwa bei Selbständigkeit oder Ausbildung der Kinder.
6. Produkt-Highlights
- Familienversicherung über fünf Generationen (Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern).
- Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit und Schutz bei Urlaubs-, Dienst- und Geschäftsreisen sowie Work & Travel, Au-Pair, Schüleraustausch und Auslandsstudium.
- Internet-Rechtsschutz für Verträge, Abmahnungen, Rufschädigung, Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch im privaten und gewerblichen Bereich.
- Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechts- und Wettbewerbsverstößen bis 500 € pro Jahr, Daten-Rechtsschutz und Prüfung der Firmen-Website.
- Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz ohne Rückforderung der Kosten bei Strafbefehl.
- Verwaltungs-, Steuer- und Sozial-Rechtsschutz für Widerspruchs- und Einspruchsverfahren.
- Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz bis 1.500 €, Erstberatung ohne Selbstbeteiligung bei AUXILIA-Anwälten.
- Mitversichert sind Nebenbetriebe, Nutzfahrzeuge, Enteignungsverfahren, Couchsurfing, Kurzzeitvermietung, neue Mobilitätsformen (Car-Sharing, E-Scooter, Pedelecs).
- Nach fünf Jahren Versicherungsschutz entfällt der Einwand der Vorvertraglichkeit.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Rechtsschutz ist speziell auf landwirtschaftliche Betriebe zugeschnitten und deckt gleichzeitig den privaten, beruflichen und verkehrsbezogenen Alltag ab. Neben dem Betrieb selbst sind auch Angehörige und mitarbeitende Personen einbezogen. Wenn sich betriebliche oder familiäre Verhältnisse ändern, greift der Vorsorge-Rechtsschutz für neue Risiken ohne Wartezeit. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wer ist über diesen Rechtsschutz versichert?
Versichert sind landwirtschaftliche Betriebe einschließlich ihrer angestellten Personen, Nebenbetriebe, Familienangehörige, Hoferben, Mitinhaber und Altenteiler. Zusätzlich reicht die Familienversicherung über fünf Generationen (Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern).
Welche Voraussetzungen gelten für die Versicherbarkeit?
Der Inhaber des Betriebes muss Mitglied der land- und/oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sein, und der Betrieb darf nicht gewerbesteuerpflichtig sein.
Sind Enteignungs- und Flurbereinigungsverfahren mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren.
Fällt eine Selbstbeteiligung an?
Im PremiumService fällt keine Selbstbeteiligung an, und es erfolgt keine Hochstufung der Selbstbeteiligung. Die Erstberatung bei AUXILIA-Anwälten erfolgt ohne Selbstbeteiligung.
Gilt für neu hinzukommende Risiken eine Wartezeit?
Nein. Der Vorsorge-Rechtsschutz umfasst neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit. Nach fünf Jahren Versicherungsschutz entfällt zudem der Einwand der Vorvertraglichkeit.
Dokumentenversion (Jahr): 2023