Der Kleinunternehmer-Rechtsschutz der KS/Auxilia Rechtsschutzversicherung sichert die gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Jahresbruttoumsatz von maximal 24.000 € ab – inklusive arbeitsrechtlicher Streitigkeiten mit angestellten Personen, Spezial-Straf-Rechtsschutz und InkassoPro für professionelles Forderungsmanagement.
1. Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023): Klausel 6: Klausel zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1, 26 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 5 ARB und § 2 Abs. 1 b Sonderbedingungen SSR.
2. Versicherte Bereiche
Firmen-Bereich mit InkassoPro (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit):
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person für ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Jahresbruttoumsatz von maximal 24.000 € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr.
Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit den bei ihr angestellten Personen.
Spezial-Straf-Rechtsschutz:
Versichert ist die versicherte Person in Ausübung ihrer im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
3. PremiumService
InkassoPro: Zugang zu Forderungsmanagement, Bonitätsauskünfte und Adressrecherchen.
4. Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung (Unternehmervollmacht)
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit und der ausschließlich diesbezüglichen Internetnutzung
- Zeugenbeistand (SSR)
- Firmenstellungnahme (SSR)
- Beistand im Verwaltungsrecht (SSR)
5. Rechtsprobleme im Alltag
- Sturz im Treppenhaus eines Kunden – Schadenersatzforderung gegenüber dem Hauseigentümer
- Unberechtigte Lohnforderungen Ihres Angestellten
- Differenzen mit dem Finanzamt bezüglich der Betriebsausgaben sowie der Abschreibungen vor Gericht
6. Produkt-Highlights
- Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz als Arbeitgeber bis 1.000 €
- Internet-Rechtsschutz im gewerblichen / selbständigen Bereich für:
- die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
- Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechts- und Wettbewerbsverstößen bis 500 € pro Kalenderjahr
- den Daten-Rechtsschutz
- Serviceleistungen bei Rufschädigung
- die Prüfung der Firmen-Website auf Abmahnrisiken
- Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden
- InkassoPro: Zugang zu Forderungsmanagement, Bonitätsauskünfte und Adressrecherchen
Dokumentenversion (Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Dieser Rechtsschutz richtet sich an kleine Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende mit vergleichsweise geringem Umsatz. Er unterstützt Sie, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit rechtliche Auseinandersetzungen führen müssen – etwa mit eigenen Angestellten, mit Behörden, dem Finanzamt oder bei Problemen rund um Ihre Internetpräsenz. Zusätzlich hilft InkassoPro dabei, offene Forderungen im Blick zu behalten und einzutreiben.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Kleinunternehmer-Rechtsschutz?
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Jahresbruttoumsatz von maximal 24.000 €, bezogen auf das letzte Kalenderjahr.
Sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Angestellten mitversichert?
Ja. Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit den bei ihr angestellten Personen.
Was leistet InkassoPro?
InkassoPro bietet Zugang zu Forderungsmanagement, Bonitätsauskünfte und Adressrecherchen.
Ist ein Internet-Rechtsschutz enthalten?
Ja, im gewerblichen bzw. selbständigen Bereich. Dazu gehören unter anderem die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung, Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch, Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechts- und Wettbewerbsverstößen bis 500 € pro Kalenderjahr sowie die Prüfung der Firmen-Website auf Abmahnrisiken.
Gibt es einen Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz?
Ja. Als Arbeitgeber besteht Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz bis 1.000 €.