Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz der KS/Auxilia schützt Geschäftsführer einer GmbH und Vorstände einer AG bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus ihrem Anstellungsvertrag – etwa um Bezüge, Wettbewerbsverbote oder eine fristlose Kündigung. Versicherbar sind Organmitglieder mit einem Jahresbruttoeinkommen bis 150.000 €, mit einer Versicherungssumme von 50.000 € je Rechtsschutzfall.
1. Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023): Sonderbedingungen AnVRS und Klausel 7.
2. Versicherte Bereiche
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz:
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Anstellungsvertrag mit der im Versicherungsschein angegebenen GmbH/AG.
Hinweis: Der Risikoausschluss § 3 Abs. (2) c) gilt in diesem Produkt nicht.
Versichert werden kann der Versicherungsnehmer als Geschäftsführer einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bzw. als Vorstand einer AG (Aktiengesellschaft), wenn das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit 150.000 € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – nicht übersteigt.
Wird das vorgenannte Jahresbruttoeinkommen überschritten, ist dies vom Versicherungsnehmer bei der AUXILIA anzuzeigen. Wegen dieser Gefahrerhöhung kann unter bestimmten Voraussetzungen der Beitrag des Vertrages erhöht werden oder es kann eine Kündigung durch die AUXILIA erfolgen.
Erfolgt keine Anzeige des Überschreitens des vorgenannten Jahresbruttoeinkommens, besteht Versicherungsschutz nur noch bis zur nächsten Hauptfälligkeit.
Hintergrund:
Die Rechte und Pflichten von Organmitgliedern (z.B. Vorstände und Geschäftsführer) gegenüber ihren Unternehmen sind meist in einem Anstellungsvertrag geregelt. Aus diesem Vertragsverhältnis können Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien resultieren, z.B. über Bezüge, Ruhegehälter, Wettbewerbsverbote etc. Die Kosten dieser Rechtsstreitigkeiten sind über den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz abgedeckt. Es ist ein Ergänzungsprodukt für Privatkunden, weil dieser Versicherungsschutz nicht vom Arbeitgeber bezahlt wird und nicht im normalen Berufs-Rechtsschutz enthalten ist.
Versicherungssumme:
Die AUXILIA trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € je Rechtsschutzfall. Dieser Höchstbetrag umfasst alle Zahlungen, die die AUXILIA auf Rechtsschutzfälle leistet, die zeitlich und ursächlich mit dem Ausgangsstreit zusammenhängen.
Definition Jahresbruttoeinkommen:
Das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit setzt sich zusammen aus Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bzw. Einkünften aus selbständiger Tätigkeit. Hierunter fallen das Gehalt, variable Bezüge sowie die als geldwerter Vorteil einzustufenden Leistungen wie die Altersvorsorge, der Firmenwagen und andere Zusatzleistungen. Erhält der Versicherungsnehmer daneben noch Gewinnausschüttungen oder sonstige Kapitalerträge, erzielt er Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, sind diese dann ebenfalls zu berücksichtigen.
3. PremiumService
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration.
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration.
4. Versicherte Leistungsarten
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.
5. Rechtsprobleme im Alltag
- Streit nach Beendigung des Anstellungsvertrages um die Dauer des Wettbewerbsverbotes
- Rechtliches Vorgehen gegen fristlose Kündigung
- Streit um den Dienstwagen nach Vertragsende
6. Produkt-Highlights
- 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
Was bedeutet das konkret?
Dieser Rechtsschutz ist für Geschäftsführer und Vorstände gedacht, die sich rund um ihren Anstellungsvertrag rechtlich absichern möchten. Kommt es zu Streit mit dem Unternehmen – etwa über Gehalt, Ruhegehalt, ein Wettbewerbsverbot, eine Kündigung oder den Dienstwagen – übernimmt die Versicherung die Kosten der rechtlichen Interessenwahrnehmung. Weil der Arbeitgeber diesen Schutz nicht zahlt und er im üblichen Berufs-Rechtsschutz nicht enthalten ist, handelt es sich um ein ergänzendes Angebot für Privatkunden. Voraussetzung ist ein Jahresbruttoeinkommen aus dieser Tätigkeit, das die genannte Grenze nicht übersteigt.
Häufige Fragen
Wer kann sich über den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz versichern?
Versicherbar ist der Versicherungsnehmer als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG, wenn das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – 150.000 € nicht übersteigt.
Was passiert, wenn das Jahresbruttoeinkommen über 150.000 € steigt?
Das Überschreiten ist der AUXILIA anzuzeigen. Wegen dieser Gefahrerhöhung kann unter bestimmten Voraussetzungen der Beitrag erhöht oder der Vertrag durch die AUXILIA gekündigt werden. Erfolgt keine Anzeige, besteht Versicherungsschutz nur noch bis zur nächsten Hauptfälligkeit.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die AUXILIA trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € je Rechtsschutzfall. Dieser umfasst alle Zahlungen auf Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich mit dem Ausgangsstreit zusammenhängen.
Was zählt zum Jahresbruttoeinkommen?
Es setzt sich aus Einkünften aus nichtselbständiger bzw. selbständiger Tätigkeit zusammen. Dazu gehören Gehalt, variable Bezüge sowie geldwerte Vorteile wie Altersvorsorge, Firmenwagen und andere Zusatzleistungen. Gewinnausschüttungen oder Kapitalerträge sind ebenfalls zu berücksichtigen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.
Welche typischen Streitfälle sind abgedeckt?
Beispiele sind der Streit nach Beendigung des Anstellungsvertrages um die Dauer des Wettbewerbsverbotes, das rechtliche Vorgehen gegen eine fristlose Kündigung sowie der Streit um den Dienstwagen nach Vertragsende.
Dokumentenversion (Jahr): 2023