Mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz der KS/Auxilia Rechtsschutzversicherung sind der Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen im privaten, ehrenamtlichen und nichtselbständigen beruflichen Bereich abgesichert. Der Schutz geht über den normalen Straf-Rechtsschutz hinaus: Honorarvereinbarungen mit spezialisierten Anwälten sind möglich, auch Vorsatzdelikte sind bis zur rechtskräftigen Verurteilung mitversichert und eigene Gutachter dürfen im Strafverfahren beauftragt werden.
1. Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023): Sonderbedingungen SSR und Klausel 7.
2. Versicherte Bereiche
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten.
Erläuterung:
Die Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gehen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutzes der §§ 25, 25 a und 26 hinaus, weil z.B.:
- mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen getroffen werden können,
- auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten Rechtsschutz besteht (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt),
- eigene Gutachter im Strafverfahren beauftragt werden können.
3. PremiumService
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration.
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration.
4. Versicherte Leistungsarten
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Zeugenbeistand
- Beistand im Verwaltungsrecht
5. Rechtsprobleme im Alltag
- Betrugsvorwurf nach Verkauf eines Designer-Kleides auf eBay
- Vorwurf der Körperverletzung und Beleidigung nach der Verteidigung einer Frau gegen Belästigungen
- Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
6. Produkt-Highlights
- Familie umfassend mitversichert (5 Generationen!): Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern (siehe Familiendefinition)
- Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit
- Weltweiter Versicherungsschutz für den privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten
- Strafkaution mit 1 Million € Versicherungssumme
- Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
- Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
- Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Beistand im Verwaltungsrecht)
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
Dokumentenversion (Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet eine erweiterte Absicherung, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder Familienangehörige strafrechtlich ermittelt wird. Anders als beim normalen Straf-Rechtsschutz lassen sich hier zum Beispiel Honorarvereinbarungen mit spezialisierten Anwälten treffen und eigene Gutachter beauftragen. Auch bei einem Vorwurf von Vorsatzdelikten greift der Schutz – so lange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz vorliegt. Abgedeckt sind der private, ehrenamtliche und der nichtselbständige berufliche Bereich.
Häufige Fragen
Wer ist im Spezial-Straf-Rechtsschutz mitversichert?
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. Die Familie ist umfassend über fünf Generationen mitversichert: Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern.
In welchen Bereichen besteht Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten – und das weltweit.
Sind auch Vorsatzdelikte mitversichert?
Ja, für den Vorwurf von Vorsatzdelikten besteht Rechtsschutz, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.
Was unterscheidet den Spezial-Straf-Rechtsschutz vom normalen Straf-Rechtsschutz?
Er geht deutlich weiter: Es können Honorarvereinbarungen mit spezialisierten Rechtsanwälten getroffen werden, der Schutz gilt auch beim Vorwurf von Vorsatzdelikten (bis zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz) und eigene Gutachter dürfen im Strafverfahren beauftragt werden.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für die Strafkaution?
Die Strafkaution ist mit einer Versicherungssumme von 1 Million € abgesichert. Die allgemeine Versicherungssumme ist weltweit unbegrenzt.