Mit der KS/Auxilia Rechtsschutzversicherung sind Vermieter und Verpächter von Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Grundstücken oder Gewerbeobjekten im Inland rechtlich abgesichert – etwa bei Streit um die Räumung nach Kündigung, angebliche Mängel, fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen oder Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Dazu kommen eine unbegrenzte Versicherungssumme und die 5-Jahres-Regelung.
1. Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023): § 29 ARB, Klausel 7.
2. Versicherte Bereiche
Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter von Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Grundstücken oder Gewerbeobjekten im Inland.
Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz:
- Vermieter
- Verpächter
3. PremiumService
- Aktualisierungs-Service: Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration.
- Update-Garantie: Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration.
4. Versicherte Leistungsarten
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
5. Rechtsprobleme im Alltag
- Nicht erfolgte Räumung der vermieteten Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung
- Angebliche Mängel im verpachteten Objekt oder eine angeblich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
- Als Wohnungseigentümer gegen den letzten Beschluss der Eigentümerversammlung vorgehen
6. Produkt-Highlights
- Unbegrenzte Versicherungssumme
- Mitversichert sind alle zum versicherten vermieteten Objekt gehörenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze im Inland
- 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
Dokumentenversion (Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wer Immobilien oder Grundstücke vermietet oder verpachtet, kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um diese Objekte auf Unterstützung zurückgreifen. Abgedeckt sind typische Streitfälle wie eine ausbleibende Räumung nach Kündigung, Uneinigkeit über Mängel oder Nebenkostenabrechnungen sowie das Vorgehen gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Zum Schutz zählen dabei auch die zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen und Stellplätze im Inland.
Häufige Fragen
Wer ist über diesen Rechtsschutz abgesichert?
Versichert sind Vermieter und Verpächter von Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Grundstücken oder Gewerbeobjekten im Inland.
Welche Rechtsprobleme im Alltag sind abgedeckt?
Zum Beispiel eine nicht erfolgte Räumung der vermieteten Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung, angebliche Mängel im verpachteten Objekt oder eine angeblich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung sowie das Vorgehen als Wohnungseigentümer gegen den letzten Beschluss der Eigentümerversammlung.
Sind Garagen und Stellplätze mitversichert?
Ja. Mitversichert sind alle zum versicherten vermieteten Objekt gehörenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze im Inland.
Was besagt die 5-Jahres-Regelung?
Nach 5 Jahren Versicherungsschutz besteht kein Einwand der Vorvertraglichkeit.
Welche Leistungsarten sind enthalten?
Enthalten sind Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.