Mit der KS/Auxilia Rechtsschutzversicherung sind alle privat selbst bewohnten Wohnungen und Einfamilienhäuser sowie selbst genutzte Garagen, Carports, Schreber-, Kleingarten- und Wochenendgrundstücke im Inland geschützt – für Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutzungsberechtigte. Ob Eigenbedarfskündigung, Mieterhöhung, fehlerhafte Nebenkostenabrechnung oder Streit mit lärmenden Nachbarn: Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz greift bei typischen Alltagsproblemen rund ums Wohnen.
1. Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023): § 29 ARB, Klausel 7.
2. Versicherte Bereiche
Versichert sind alle privat selbst bewohnten Wohnungen und Einfamilienhäuser sowie alle selbst genutzten Garagen/Carports, Schreber-, Kleingarten- und Wochenendgrundstücke im Inland.
Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz:
- Eigentümer
- Mieter
- Pächter
- Nutzungsberechtigte
3. PremiumService
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration.
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration.
4. Versicherte Leistungsarten
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
5. Rechtsprobleme im Alltag
- Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
- Mieterhöhung oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
- Lärmende Nachbarn
- Wohnungseigentümer will gegen den letzten Beschluss der Eigentümerversammlung vorgehen
6. Produkt-Highlights
- Unbegrenzte Versicherungssumme
- Alle im Inland privat selbst bewohnten Wohnungen und Einfamilienhäuser zu einem Jahresbeitrag
- Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten mitversichert
- Mitversichert sind alle privat selbst genutzten Garagen/Carports oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze im Inland
- Mitversichert sind die privat selbst genutzten Schreber-, Kleingarten- und Wochenendgrundstücke im Inland
- Mitversichert ist die private Kurzzeitvermietung des Erstwohnsitzes für insgesamt nicht über 8 Wochen im Jahr, sofern eine notwendige Erlaubnis/Genehmigung vorliegt
- Mitversichert ist die Vermietung von bis zu drei Zimmern in der Hauptwohnung des Versicherungsnehmers (Erstwohnsitz)
- 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
Was bedeutet das konkret?
Dieser Rechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Ihr selbst bewohntes Zuhause – egal ob Sie zur Miete wohnen, Eigentümer sind, gepachtet haben oder nutzungsberechtigt sind. Neben der Wohnung selbst sind auch selbst genutzte Garagen, Carports sowie Schreber-, Kleingarten- und Wochenendgrundstücke im Inland einbezogen. Typische Anlässe wie Ärger mit dem Vermieter, unklare Nebenkosten oder Streit mit Nachbarn fallen in den geschützten Bereich. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wer ist versichert – nur Eigentümer oder auch Mieter?
Der Versicherungsschutz gilt für Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutzungsberechtigte.
Welche Objekte sind mitversichert?
Versichert sind alle privat selbst bewohnten Wohnungen und Einfamilienhäuser sowie alle selbst genutzten Garagen/Carports, Schreber-, Kleingarten- und Wochenendgrundstücke im Inland.
Bei welchen Alltagsproblemen hilft der Rechtsschutz?
Zum Beispiel bei plötzlicher Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter, Mieterhöhung oder fehlerhafter Nebenkostenabrechnung, lärmenden Nachbarn sowie wenn ein Wohnungseigentümer gegen den letzten Beschluss der Eigentümerversammlung vorgehen will.
Ist eine Kurzzeitvermietung mitversichert?
Mitversichert ist die private Kurzzeitvermietung des Erstwohnsitzes für insgesamt nicht über 8 Wochen im Jahr, sofern eine notwendige Erlaubnis/Genehmigung vorliegt. Ebenfalls mitversichert ist die Vermietung von bis zu drei Zimmern in der Hauptwohnung des Versicherungsnehmers (Erstwohnsitz).
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt.
Dokumentenversion (Jahr): 2023