Der Verkehrs-Rechtsschutz flex der KS/Auxilia Rechtsschutzversicherung schützt Sie als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insassen von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern – vom PKW über Krafträder und E-Scooter bis zum Wohnmobil. Versichert sind auch die Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr und in der Familien-Variante die Angehörigen über fünf Generationen.
1. Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023):
- § 21 b Abs. 1-4, 5a) und b), 6-7 ARB, Klausel 7
- bei Familie: § 21 b Abs. 1-7 ARB, Klausel 7
2. Versicherte Bereiche
Versicherungsbereich: Verkehrs-Rechtsschutz flex oder Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie.
Versicherungsschutz besteht im Verkehrs-Rechtsschutz flex für:
- den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn im Inland zugelassenen oder mit einem inländischen Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger,
- den Versicherungsnehmer als Mieter von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen zu Lande,
- die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, auch wenn diese nicht auf ihn zugelassen sind,
- den Versicherungsnehmer sowie Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Fahrer fremder Fahrzeuge oder bei Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr (z. B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger,
- alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Versichert sind folgende Motorfahrzeuge zu Lande:
- PKWs
- Kombis
- Krafträder
- Mofas
- Mopeds
- E-Scooter
- Wohnmobile ohne Vermietung
- Anhänger
Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit steht.
Im Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie besteht im gleichen Umfang wie für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz zusätzlich für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
3. PremiumService
Für Ihren Vertrag:
Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder nutzen Sie das Kunden-Portal (24/7).
Leistungen:
- Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
Bei Rechtsfragen und Konflikten:
Neben der Kostenerstattung für Anwalt und Gericht bieten wir viele Serviceleistungen für eine moderne und schnelle Konfliktlösung sowie für Ihre Vorsorge. Bei allen Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung in der Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit besteht nicht.
Unser Rechts-Service unterstützt Sie unter 089 / 539 81 - 333. Das Kunden-Portal (24/7) steht ebenfalls zur Verfügung.
- Persönliche Ansprechpartner
- Kein Call-Center
- Unterstützung bei Wahl der passenden Vorgehensweise
- Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte in Ihrer Region
- Telefonischer Rechtsrat – Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen
- Mediation – Die außergerichtliche Konfliktlösung, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (MediationXL)
- Online-Beratung – Rechtshilfe per E-Mail, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (Online-BeratungXL)
- Online-Vertrags-Check – Überprüfung privater Verbraucherverträge bei Unklarheiten
- Bußgeld-Check – Online-Tool zur Prüfung von Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- sowie Halte- und Parkverstößen
- Vorlagen-Portal – Über 100 rechtlich geprüfte Musterverträge/-schreiben
4. Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
5. Rechtsprobleme im Alltag
- Keine Zahlung durch die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall
- Mängel beim Autokauf
- Führerscheinentzug oder Rotlichtverstoß
6. Produkt-Highlights
- Keine Wartezeiten
- Umfassende Mitversicherung der Familie beim Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie (5 Generationen!): Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern (siehe Familiendefinition)
- Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen, Dienst- oder Geschäftsreisen, für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte, für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
- Nutzung neuer Mobilitätskonzepte wie Car-Sharing, E-Scooter usw. versichert
- Alle Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen
- 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
- Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
- Wohnwagen und Anhänger ohne Mehrbeitrag mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Der Verkehrs-Rechtsschutz flex steht Ihnen zur Seite, wenn es rund um Fahrzeuge und die Teilnahme am Verkehr rechtlichen Ärger gibt. Abgedeckt sind nicht nur Ihre eigenen Fahrzeuge, sondern auch das Fahren fremder Fahrzeuge sowie das Unterwegssein als Radfahrer, Fahrgast in Bus und Bahn oder als Fußgänger. In der Familien-Variante genießen die Angehörigen den gleichen Schutz. Nicht abgedeckt sind Fälle, die mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zusammenhängen.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind im Verkehrs-Rechtsschutz flex versichert?
Versichert sind Motorfahrzeuge zu Lande: PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger.
Wer ist beim Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie mitversichert?
Im Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie besteht im gleichen Umfang wie für den Versicherungsnehmer zusätzlich Versicherungsschutz für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition – über 5 Generationen: Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern.
Bin ich auch ohne eigenes Fahrzeug geschützt?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt auch als Fahrer fremder Fahrzeuge oder bei Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr (z. B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) sowie als Fußgänger.
Gibt es eine Wartezeit?
Nein, es bestehen keine Wartezeiten. Auch bei den Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung in der Selbstbeteiligung.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit steht.
Dokumentenversion (Jahr): 2023