In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Online-Beratung für arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarungen:
Bei Vorliegen eines Beratungsbedarfs können der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition eine arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt kostenfrei überprüfen lassen, wenn sie als Arbeitnehmer betroffen sind.
Es muss der Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige versichert sein und es darf kein Risikoausschluss nach § 3 AUXILIA ARB/2023 vorliegen.
Für die Inanspruchnahme der Online-Beratung für arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarungen stellt die AUXILIA unter www.ks-auxilia.de/service ein Online-Formular mit Upload-Möglichkeit für Unterlagen zur Verfügung. Der Rechtsanwalt meldet sich dann für die Beantwortung der Fragen telefonisch beim Versicherungsnehmer / den mitversicherten Personen.
Für diesen Service besteht eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn.
Alternativ können der Versicherungsnehmer / die mitversicherten Personen sich auch telefonisch unter 089 / 539 81-333 zu der arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarung beraten lassen. In diesem Fall besteht keine Wartezeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Bei Vorliegen eines Beratungsbedarfs können der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition eine arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt kostenfrei überprüfen lassen, wenn sie als Arbeitnehmer betroffen sind.
Es muss der Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige versichert sein und es darf kein Risikoausschluss nach § 3 AUXILIA ARB/2023 vorliegen.
Für die Inanspruchnahme der Online-Beratung für arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarungen stellt die AUXILIA unter www.ks-auxilia.de/service ein Online-Formular mit Upload-Möglichkeit für Unterlagen zur Verfügung. Der Rechtsanwalt meldet sich dann für die Beantwortung der Fragen telefonisch beim Versicherungsnehmer / den mitversicherten Personen.
Für diesen Service besteht eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn.
Alternativ können der Versicherungsnehmer / die mitversicherten Personen sich auch telefonisch unter 089 / 539 81-333 zu der arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarung beraten lassen. In diesem Fall besteht keine Wartezeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023