In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Online-Reputations-Schutz:
- Online-Reputations-Schutz für Privatkunden
Im Falle einer Rufschädigung im Internet können der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition mit Hilfe eines spezialisierten Dienstleisters gegen diese Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorgehen.
Hierfür muss der Versicherungsnehmer / die mitversicherte Person das unter www.ks-auxilia.de/service bereit gestellte Online-Formular zur Meldung nutzen und den Link zu der Website mit der rufschädigenden Äußerung angeben.
Diesen Service können Kunden mit versichertem Privat-Bereich kostenfrei nutzen.
Für diesen Service besteht keine Wartezeit.
- Online-Reputations-Schutz für Gewerbekunden
Im Falle einer Rufschädigung im Internet kann der Versicherungsnehmer mit Hilfe eines spezialisierten Dienstleisters gegen diese Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – hier des Unternehmenspersönlichkeitsrechts - vorgehen.
Hierfür muss der Versicherungsnehmer das unter www.ks-auxilia.de/service bereitgestellte Online-Formular zur Meldung nutzen und den Link zu der Website mit der rufschädigenden Äußerung angeben.
Diesen Service können Kunden mit versichertem Firmen-, Landwirtschafts-, oder Vereins-Bereich (§§ 24, 24 a, 27 oder 28 AUXILIA ARB/2023 sowie Kleinunternehmer-Rechtsschutz (Klausel 6 AUXILIA ARB/2023) kostenfrei nutzen.
Für diesen Service besteht keine Wartezeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
- Online-Reputations-Schutz für Privatkunden
Im Falle einer Rufschädigung im Internet können der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition mit Hilfe eines spezialisierten Dienstleisters gegen diese Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorgehen.
Hierfür muss der Versicherungsnehmer / die mitversicherte Person das unter www.ks-auxilia.de/service bereit gestellte Online-Formular zur Meldung nutzen und den Link zu der Website mit der rufschädigenden Äußerung angeben.
Diesen Service können Kunden mit versichertem Privat-Bereich kostenfrei nutzen.
Für diesen Service besteht keine Wartezeit.
- Online-Reputations-Schutz für Gewerbekunden
Im Falle einer Rufschädigung im Internet kann der Versicherungsnehmer mit Hilfe eines spezialisierten Dienstleisters gegen diese Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – hier des Unternehmenspersönlichkeitsrechts - vorgehen.
Hierfür muss der Versicherungsnehmer das unter www.ks-auxilia.de/service bereitgestellte Online-Formular zur Meldung nutzen und den Link zu der Website mit der rufschädigenden Äußerung angeben.
Diesen Service können Kunden mit versichertem Firmen-, Landwirtschafts-, oder Vereins-Bereich (§§ 24, 24 a, 27 oder 28 AUXILIA ARB/2023 sowie Kleinunternehmer-Rechtsschutz (Klausel 6 AUXILIA ARB/2023) kostenfrei nutzen.
Für diesen Service besteht keine Wartezeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023