In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Web-Check:
Der Versicherungsnehmer kann seine betriebliche Website kostenfrei durch einen unabhängigen Rechtsanwalt rechtlich prüfen lassen.
Möglich ist dies, wenn §§ 24, 24 a, 27 oder 28 AUXILIA ARB/2023 oder Kleinunternehmer-Rechtsschutz (Klausel 6 AUXILIA ARB/2023) versichert ist, die Website in deutscher Sprache verfasst ist und auf die Website deutsches Recht anwendbar ist.
Gegenstand der rechtlichen Prüfung ist
– die Verletzung von Namens- und Kennzeichnungsrechten der Domain (Prüfung über die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) nach identischen deutschen Marken)
– das Haftungsrisiko bei Verlinkungen
– das urheberrechtliche Risiko bei Texten und Bildern (formelle Prüfung der urheberrechtlichen Kennzeichnungspflicht)
– die Übereinstimmung der Widerrufs- und Rückgaberechtsbelehrung mit §§ 312 ff BGB
– die Übereinstimmung des Impressums und der Datenschutzbelehrung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
– die Zustimmung des Seitenbesuchers bei der Nutzung von Cookies
– die Verschlüsselung und Einwilligung bei Kontaktformularen
– die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV).
Eine technische Tiefenprüfung (z.B. Analyse- und Tracking-Tools, Banner, Prüfung des Quelltextes) sowie eine Prüfung der fachlichen Richtigkeit der gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der rechtlichen Prüfung.
Die Website kann während der Vertragslaufzeit bei der AUXILIA einmal im Abstand von jeweils fünf Jahren überprüft werden.
Der Versicherungsnehmer muss seine Website zur Prüfung über das im Kunden-Portal der AUXILIA unter www.ks-auxilia.de/kundenportal bereitgestellte Formular anmelden. Er bekommt dann per E-Mail eine Rückmeldung des Rechtsanwalts mit dem Prüfergebnis.
Für diesen Service besteht keine Wartezeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Der Versicherungsnehmer kann seine betriebliche Website kostenfrei durch einen unabhängigen Rechtsanwalt rechtlich prüfen lassen.
Möglich ist dies, wenn §§ 24, 24 a, 27 oder 28 AUXILIA ARB/2023 oder Kleinunternehmer-Rechtsschutz (Klausel 6 AUXILIA ARB/2023) versichert ist, die Website in deutscher Sprache verfasst ist und auf die Website deutsches Recht anwendbar ist.
Gegenstand der rechtlichen Prüfung ist
– die Verletzung von Namens- und Kennzeichnungsrechten der Domain (Prüfung über die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) nach identischen deutschen Marken)
– das Haftungsrisiko bei Verlinkungen
– das urheberrechtliche Risiko bei Texten und Bildern (formelle Prüfung der urheberrechtlichen Kennzeichnungspflicht)
– die Übereinstimmung der Widerrufs- und Rückgaberechtsbelehrung mit §§ 312 ff BGB
– die Übereinstimmung des Impressums und der Datenschutzbelehrung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
– die Zustimmung des Seitenbesuchers bei der Nutzung von Cookies
– die Verschlüsselung und Einwilligung bei Kontaktformularen
– die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV).
Eine technische Tiefenprüfung (z.B. Analyse- und Tracking-Tools, Banner, Prüfung des Quelltextes) sowie eine Prüfung der fachlichen Richtigkeit der gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der rechtlichen Prüfung.
Die Website kann während der Vertragslaufzeit bei der AUXILIA einmal im Abstand von jeweils fünf Jahren überprüft werden.
Der Versicherungsnehmer muss seine Website zur Prüfung über das im Kunden-Portal der AUXILIA unter www.ks-auxilia.de/kundenportal bereitgestellte Formular anmelden. Er bekommt dann per E-Mail eine Rückmeldung des Rechtsanwalts mit dem Prüfergebnis.
Für diesen Service besteht keine Wartezeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023