In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Mediation:
Durch eine Mediation können viele Rechtsstreitigkeiten, die sonst in einem oft langwierigen und nervenaufreibenden Gerichtsverfahren geklärt werden müssten, schnell und unbürokratisch gelöst werden. Der Mediator vermittelt als neutraler, unparteiischer Dritter zwischen den Parteien und hilft diesen, eine einvernehmliche, auf ihren Interessen und Bedürfnissen basierende Lösung zu finden.
Der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition können
– in versicherten Fällen,
– bei Verhandlungen über einen arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag oder bei Androhung der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und
– bei Streitigkeiten aus dem kollektiven Arbeits- und Dienstrecht, wenn ein Rechtsschutzfall gemäß § 4 Abs. 1 f) AUXILIA ARB/2023 vorliegt
eine Mediation in Anspruch nehmen.
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers / der mitversicherten Personen kann die AUXILIA einen Mediator benennen:
– Die Mediation ist als Präsenzmediation mit Anwesenheit beider Parteien möglich oder – noch komfortabler – per Telefon. In diesem Fall meldet sich der Mediator telefonisch beim Versicherungsnehmer / der mitversicherten Person, bespricht den Fall und setzt sich dann mit der Gegenseite in Verbindung, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Versicherungsnehmer / die mitversicherte Person muss also keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite haben. Bei der telefonischen Mediation übernimmt die AUXILIA die Kosten der Mediation – auch die des Gegners.
– Bei der Präsenzmediation werden die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen erstattet bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,- € je Mediationsverfahren bzw. 6.000,- € für alle im Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren.
Wählt der Versicherungsnehmer / die mitversicherte Person den Mediator selbst aus, erstattet die AUXILIA bis zu 8 Sitzungsstunden à 180,- €, anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
Der Mediationsfall kann wahlweise unter 089 / 539 81-333 oder über das Online-Formular unter www.ks-auxilia.de/service gemeldet werden.
Für diesen Service besteht keine Wartezeit
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Durch eine Mediation können viele Rechtsstreitigkeiten, die sonst in einem oft langwierigen und nervenaufreibenden Gerichtsverfahren geklärt werden müssten, schnell und unbürokratisch gelöst werden. Der Mediator vermittelt als neutraler, unparteiischer Dritter zwischen den Parteien und hilft diesen, eine einvernehmliche, auf ihren Interessen und Bedürfnissen basierende Lösung zu finden.
Der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition können
– in versicherten Fällen,
– bei Verhandlungen über einen arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag oder bei Androhung der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und
– bei Streitigkeiten aus dem kollektiven Arbeits- und Dienstrecht, wenn ein Rechtsschutzfall gemäß § 4 Abs. 1 f) AUXILIA ARB/2023 vorliegt
eine Mediation in Anspruch nehmen.
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers / der mitversicherten Personen kann die AUXILIA einen Mediator benennen:
– Die Mediation ist als Präsenzmediation mit Anwesenheit beider Parteien möglich oder – noch komfortabler – per Telefon. In diesem Fall meldet sich der Mediator telefonisch beim Versicherungsnehmer / der mitversicherten Person, bespricht den Fall und setzt sich dann mit der Gegenseite in Verbindung, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Versicherungsnehmer / die mitversicherte Person muss also keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite haben. Bei der telefonischen Mediation übernimmt die AUXILIA die Kosten der Mediation – auch die des Gegners.
– Bei der Präsenzmediation werden die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen erstattet bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,- € je Mediationsverfahren bzw. 6.000,- € für alle im Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren.
Wählt der Versicherungsnehmer / die mitversicherte Person den Mediator selbst aus, erstattet die AUXILIA bis zu 8 Sitzungsstunden à 180,- €, anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
Der Mediationsfall kann wahlweise unter 089 / 539 81-333 oder über das Online-Formular unter www.ks-auxilia.de/service gemeldet werden.
Für diesen Service besteht keine Wartezeit
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023