In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Vorsorge-Generatoren:
Das Thema Vorsorge wird immer wichtiger und umfasst immer mehr Bereiche. Daher stellt die AUXILIA ihren Kunden in den versicherten Bereichen kostenfrei verschiedene Generatoren rund um dieses Thema zur Verfügung.
Auf diese Weise kann jeder selbst schnell, einfach und bequem von zu Hause aus nach seinen Wünschen mit anwaltlich geprüften Texten persönlich vorsorgen.
Kunden mit versichertem Privat-Bereich können Generatoren zur Erstellung folgender Vorsorgeverfügungen nutzen:
– Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
– Sorgerechtsverfügung
– Bestattungsverfügung
– Haustierverfügung
– Testament
– Testament für den digitalen Nachlass
Für Patientenverfügungen mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bietet das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eine Registrierung des Hinterlegungsortes dieser Dokumente an. Die diesbezügliche Registrierungsgebühr wird von der AUXILIA übernommen.
Kunden mit versichertem Firmen- oder Landwirtschafts-Bereich (§§ 24, 27 oder 28 AUXILIA ARB/2023) sowie Kleinunternehmer-Rechtsschutz (Klausel 6 AUXILIA ARB/2023) können zusätzlich den Generator zur Erstellung einer Unternehmervollmacht nutzen.
Die Generatoren sind im Kunden-Portal der AUXILIA, unter www.ks-auxilia.de/kundenportal zu finden.
Für diesen Service besteht keine Wartezeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Das Thema Vorsorge wird immer wichtiger und umfasst immer mehr Bereiche. Daher stellt die AUXILIA ihren Kunden in den versicherten Bereichen kostenfrei verschiedene Generatoren rund um dieses Thema zur Verfügung.
Auf diese Weise kann jeder selbst schnell, einfach und bequem von zu Hause aus nach seinen Wünschen mit anwaltlich geprüften Texten persönlich vorsorgen.
Kunden mit versichertem Privat-Bereich können Generatoren zur Erstellung folgender Vorsorgeverfügungen nutzen:
– Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
– Sorgerechtsverfügung
– Bestattungsverfügung
– Haustierverfügung
– Testament
– Testament für den digitalen Nachlass
Für Patientenverfügungen mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bietet das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eine Registrierung des Hinterlegungsortes dieser Dokumente an. Die diesbezügliche Registrierungsgebühr wird von der AUXILIA übernommen.
Kunden mit versichertem Firmen- oder Landwirtschafts-Bereich (§§ 24, 27 oder 28 AUXILIA ARB/2023) sowie Kleinunternehmer-Rechtsschutz (Klausel 6 AUXILIA ARB/2023) können zusätzlich den Generator zur Erstellung einer Unternehmervollmacht nutzen.
Die Generatoren sind im Kunden-Portal der AUXILIA, unter www.ks-auxilia.de/kundenportal zu finden.
Für diesen Service besteht keine Wartezeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023