In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für BU-Antrags-Check:
Bei der Beantragung der Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt es Vieles zu beachten. Wer hier einen Fehler macht, sieht sich später oft einem unerwarteten Rechtsstreit ausgesetzt. Daher bietet die AUXILIA ihren Kunden mit versichertem Privat-Bereich die Möglichkeit, sich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente von einem spezialisierten Dienstleister kostenfrei telefonisch unterstützen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn vom Versicherungsnehmer bereits ein Rechtsanwalt beauftragt worden ist.
Gegenstand des BU-Antrags-Checks ist:
– die Prüfung der vorliegenden Leistungsansprüche
– eine mündliche Ersteinschätzung zur versicherungsrechtlichen Sachlage
– eine mündliche Erläuterung der Handlungsoptionen
– die mündliche Abstimmung der Angaben im Leistungsantrag an die Versicherungsgesellschaft sowie die Klärung, ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen
Nicht Gegenstand des BU-Antrags-Checks ist eine Tätigkeit für die Kunden der AUXILIA nach Einreichung des Leistungsantrags.
Hierzu können der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition den Sachverhalt unter 089/539 81-333 melden. Bei bestehendem Versicherungsschutz kann sich der Versicherungsnehmer / die mitversicherte Person anschließend mit dem genannten Dienstleister in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Für diesen Service besteht eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn.
Hinweis:
Der beschriebene BU-Antrags-Check gilt in demselben Umfang und unter denselben Voraussetzungen auch für die Beantragung von Leistungen aus einer privaten Erwerbsunfähigkeits- bzw. Grundfähigkeitsversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Bei der Beantragung der Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt es Vieles zu beachten. Wer hier einen Fehler macht, sieht sich später oft einem unerwarteten Rechtsstreit ausgesetzt. Daher bietet die AUXILIA ihren Kunden mit versichertem Privat-Bereich die Möglichkeit, sich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente von einem spezialisierten Dienstleister kostenfrei telefonisch unterstützen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn vom Versicherungsnehmer bereits ein Rechtsanwalt beauftragt worden ist.
Gegenstand des BU-Antrags-Checks ist:
– die Prüfung der vorliegenden Leistungsansprüche
– eine mündliche Ersteinschätzung zur versicherungsrechtlichen Sachlage
– eine mündliche Erläuterung der Handlungsoptionen
– die mündliche Abstimmung der Angaben im Leistungsantrag an die Versicherungsgesellschaft sowie die Klärung, ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen
Nicht Gegenstand des BU-Antrags-Checks ist eine Tätigkeit für die Kunden der AUXILIA nach Einreichung des Leistungsantrags.
Hierzu können der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition den Sachverhalt unter 089/539 81-333 melden. Bei bestehendem Versicherungsschutz kann sich der Versicherungsnehmer / die mitversicherte Person anschließend mit dem genannten Dienstleister in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Für diesen Service besteht eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn.
Hinweis:
Der beschriebene BU-Antrags-Check gilt in demselben Umfang und unter denselben Voraussetzungen auch für die Beantragung von Leistungen aus einer privaten Erwerbsunfähigkeits- bzw. Grundfähigkeitsversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023