Die Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia deckt zahlreiche Vereinsarten ab – von Geselligkeits-, Gesangs- und Sportvereinen über Schützen- und Karnevalsvereine bis zu freiwilligen Feuerwehren und Fischereivereinen. Erfahren Sie, welche Vereine versicherbar sind und welche Voraussetzungen zu Mitgliederzahl und Beschäftigten gelten.
Versicherbare Vereine:
- Geselligkeitsvereine
- Gesangs- und Musikvereine
- Sportvereine, z.B. Golfclubs, Billardclubs, Ballspiel- und Turnvereine, Ruder-, Segel-, Radfahr-, Schwimm-, Wintersport- Motorsport- und sonstige Sportvereine (nicht Sportvereine mit Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportlern oder –Trainern und keine Flugsportvereine)
- Schützen-, Heimat-, Karnevals- und Trachtenvereine
- Freiwillige Feuerwehren
- Sanitätsvereine
- Fischerei- und Alpenvereine
- Theaterspiel- und Laiengruppen
Voraussetzungen für die Versicherbarkeit:
- Maximale Mitgliederzahl des Vereins: 2.000 (darüber hinaus: Direktionsanfrage)
- Maximale Anzahl der Beschäftigten des Vereins: 10 (darüber hinaus: Direktionsanfrage)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Die KS-Auxilia bietet Rechtsschutz für eine Vielzahl gemeinnütziger und geselliger Vereine an – etwa für Musik-, Sport-, Schützen- oder Karnevalsvereine sowie für freiwillige Feuerwehren. Damit ein Verein ohne weitere Rückfrage versichert werden kann, dürfen bestimmte Obergrenzen bei Mitgliederzahl und Beschäftigten nicht überschritten werden. Werden diese Grenzen überschritten, ist eine Direktionsanfrage nötig. Bestimmte Sportvereine – etwa solche mit Berufs- oder Lizenzsportlern sowie Flugsportvereine – sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Vereine sind in der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia versicherbar?
Versicherbar sind unter anderem Geselligkeitsvereine, Gesangs- und Musikvereine, Sportvereine, Schützen-, Heimat-, Karnevals- und Trachtenvereine, freiwillige Feuerwehren, Sanitätsvereine, Fischerei- und Alpenvereine sowie Theaterspiel- und Laiengruppen.
Welche Sportvereine sind nicht versicherbar?
Nicht versicherbar sind Sportvereine mit Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportlern oder -Trainern sowie Flugsportvereine.
Wie hoch darf die Mitgliederzahl eines Vereins höchstens sein?
Die maximale Mitgliederzahl des Vereins beträgt 2.000. Darüber hinaus ist eine Direktionsanfrage erforderlich.
Wie viele Beschäftigte darf ein Verein maximal haben?
Die maximale Anzahl der Beschäftigten des Vereins beträgt 10. Darüber hinaus ist eine Direktionsanfrage erforderlich.