Mit der Mediation der KS-Auxilia Rechtsschutzversicherung lassen sich viele Rechtsstreitigkeiten schnell und außergerichtlich lösen: Ein neutraler Mediator vermittelt zwischen den Parteien – wahlweise telefonisch oder als Präsenztermin. Hier erfahren Sie, wann eine Mediation möglich ist, welche Kosten übernommen werden und wie Sie den Fall melden.
Durch eine Mediation können viele Rechtsstreitigkeiten, die sonst in einem oft langwierigen und nervenaufreibenden Gerichtsverfahren geklärt werden müssten, schnell und unbürokratisch gelöst werden. Der Mediator vermittelt als neutraler, unparteiischer Dritter zwischen den Parteien und hilft diesen, eine einvernehmliche, auf ihren Interessen und Bedürfnissen basierende Lösung zu finden.
Wann kann eine Mediation in Anspruch genommen werden?
Der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition können eine Mediation in Anspruch nehmen:
- in versicherten Fällen,
- bei Verhandlungen über einen arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag oder bei Androhung der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und
- bei Streitigkeiten aus dem kollektiven Arbeits- und Dienstrecht, wenn ein Rechtsschutzfall gemäß § 4 Abs. 1 f) AUXILIA ARB/2023 vorliegt.
Mediator durch die AUXILIA benennen lassen:
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers / der mitversicherten Personen kann die AUXILIA einen Mediator benennen:
- Die Mediation ist als Präsenzmediation mit Anwesenheit beider Parteien möglich oder – noch komfortabler – per Telefon. In diesem Fall meldet sich der Mediator telefonisch beim Versicherungsnehmer / der mitversicherten Person, bespricht den Fall und setzt sich dann mit der Gegenseite in Verbindung, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Versicherungsnehmer / die mitversicherte Person muss also keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite haben. Bei der telefonischen Mediation übernimmt die AUXILIA die Kosten der Mediation – auch die des Gegners.
- Bei der Präsenzmediation werden die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen erstattet bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,- € je Mediationsverfahren bzw. 6.000,- € für alle im Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren.
Mediator selbst auswählen:
Wählt der Versicherungsnehmer / die mitversicherte Person den Mediator selbst aus, erstattet die AUXILIA bis zu 8 Sitzungsstunden à 180,- €, anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
Mediationsfall melden:
Der Mediationsfall kann wahlweise unter 089 / 539 81-333 oder über das Online-Formular unter www.ks-auxilia.de/service gemeldet werden.
Für diesen Service besteht keine Wartezeit.
Was bedeutet das konkret?
Statt eines Gerichtsverfahrens kann ein neutraler Mediator dabei helfen, einen Streit einvernehmlich beizulegen. Sie können sich einen Mediator von der AUXILIA benennen lassen oder selbst einen wählen. Besonders bequem ist die telefonische Variante, bei der der Mediator auch den Kontakt zur Gegenseite übernimmt. Je nach gewähltem Weg gelten unterschiedliche Regelungen zur Kostenübernahme. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was ist eine Mediation?
Bei einer Mediation vermittelt ein neutraler, unparteiischer Dritter zwischen den Parteien und hilft ihnen, eine einvernehmliche, auf ihren Interessen und Bedürfnissen basierende Lösung zu finden – ohne langwieriges Gerichtsverfahren.
In welchen Fällen kann ich eine Mediation nutzen?
In versicherten Fällen, bei Verhandlungen über einen arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag oder bei Androhung der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sowie bei Streitigkeiten aus dem kollektiven Arbeits- und Dienstrecht, wenn ein Rechtsschutzfall gemäß § 4 Abs. 1 f) AUXILIA ARB/2023 vorliegt.
Welche Kosten übernimmt die AUXILIA?
Bei der telefonischen Mediation übernimmt die AUXILIA die Kosten der Mediation – auch die des Gegners. Bei der Präsenzmediation werden die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen erstattet, bis zu 3.000,- € je Mediationsverfahren bzw. 6.000,- € für alle im Kalenderjahr eingeleiteten Verfahren. Wählen Sie den Mediator selbst, erstattet die AUXILIA bis zu 8 Sitzungsstunden à 180,- €, ebenfalls anteilig.
Muss ich bei der telefonischen Mediation Kontakt zur Gegenseite haben?
Nein. Bei der telefonischen Mediation meldet sich der Mediator bei Ihnen, bespricht den Fall und setzt sich anschließend selbst mit der Gegenseite in Verbindung. Sie müssen also keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite haben.
Wie melde ich einen Mediationsfall?
Der Mediationsfall kann wahlweise unter 089 / 539 81-333 oder über das Online-Formular unter www.ks-auxilia.de/service gemeldet werden. Für diesen Service besteht keine Wartezeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023