Mit dem BU-Antrags-Check der KS-Auxilia in der Rechtsschutzversicherung erhalten Kunden mit versichertem Privat-Bereich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente kostenfrei telefonische Unterstützung durch einen spezialisierten Dienstleister – von der Prüfung der Leistungsansprüche bis zur Abstimmung der Angaben im Leistungsantrag.
Bei der Beantragung der Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt es Vieles zu beachten. Wer hier einen Fehler macht, sieht sich später oft einem unerwarteten Rechtsstreit ausgesetzt.
Daher bietet die AUXILIA ihren Kunden mit versichertem Privat-Bereich die Möglichkeit, sich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente von einem spezialisierten Dienstleister kostenfrei telefonisch unterstützen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn vom Versicherungsnehmer bereits ein Rechtsanwalt beauftragt worden ist.
Gegenstand des BU-Antrags-Checks ist:
- die Prüfung der vorliegenden Leistungsansprüche
- eine mündliche Ersteinschätzung zur versicherungsrechtlichen Sachlage
- eine mündliche Erläuterung der Handlungsoptionen
- die mündliche Abstimmung der Angaben im Leistungsantrag an die Versicherungsgesellschaft sowie die Klärung, ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen
Nicht Gegenstand des BU-Antrags-Checks ist eine Tätigkeit für die Kunden der AUXILIA nach Einreichung des Leistungsantrags.
Hierzu können der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition den Sachverhalt unter 089/539 81-333 melden. Bei bestehendem Versicherungsschutz kann sich der Versicherungsnehmer / die mitversicherte Person anschließend mit dem genannten Dienstleister in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Für diesen Service besteht eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn.
Hinweis:
Der beschriebene BU-Antrags-Check gilt in demselben Umfang und unter denselben Voraussetzungen auch für die Beantragung von Leistungen aus einer privaten Erwerbsunfähigkeits- bzw. Grundfähigkeitsversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchte, kann sich vorab telefonisch von einem spezialisierten Dienstleister beraten lassen. Dieser Service ist für Kunden mit versichertem Privat-Bereich kostenfrei und hilft dabei, den Leistungsantrag richtig vorzubereiten. Die Unterstützung endet mit der Einreichung des Antrags. Wurde bereits ein Rechtsanwalt beauftragt, steht der Check nicht zur Verfügung. Gleiches gilt sinngemäß auch bei der Beantragung von Leistungen aus einer privaten Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung.
Häufige Fragen
Was kostet der BU-Antrags-Check?
Für Kunden mit versichertem Privat-Bereich ist die telefonische Unterstützung durch den spezialisierten Dienstleister kostenfrei.
Welche Leistungen umfasst der BU-Antrags-Check?
Er umfasst die Prüfung der vorliegenden Leistungsansprüche, eine mündliche Ersteinschätzung zur versicherungsrechtlichen Sachlage, eine mündliche Erläuterung der Handlungsoptionen sowie die mündliche Abstimmung der Angaben im Leistungsantrag und die Klärung, ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen.
Gibt es eine Wartezeit?
Ja, für diesen Service besteht eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn.
Kann ich den Check nutzen, wenn bereits ein Anwalt beauftragt ist?
Nein. Der BU-Antrags-Check gilt nicht, wenn vom Versicherungsnehmer bereits ein Rechtsanwalt beauftragt worden ist.
Gilt der Check auch für andere Versicherungen?
Ja. Der beschriebene BU-Antrags-Check gilt in demselben Umfang und unter denselben Voraussetzungen auch für die Beantragung von Leistungen aus einer privaten Erwerbsunfähigkeits- bzw. Grundfähigkeitsversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023