In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Grundstücks- und Mietbereich:
Rechtsschutz für Eigentümer, Vermieter oder Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken (§ 29 AUXILIA ARB/2023)
- Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
Der Versicherungsnehmer kann sich als Mieter oder Eigentümer von privat selbst bewohnten Wohnungen versichern.
– Alle selbst bewohnten Wohnungen bzw. Einfamilienhäuser im Inland sind zu einem Jahresbeitrag versichert
– Mitversichert sind alle privat selbst genutzten Garagen/Carports im Inland
– Mitversichert sind die privat selbst genutzten Schreber-/ Kleingarten-/ Wochenendgrundstücke im Inland
– Mitversichert ist die private Kurzzeitvermietung des Erstwohnsitzes für insgesamt nicht über 8 Wochen im Jahr, sofern eine notwendige Erlaubnis / Genehmigung vorliegt
– Mitversichert ist die Vermietung von bis zu drei Zimmern in der Hauptwohnung des Versicherungsnehmers (Erstwohnsitz)
– Ist der Versicherungsnehmer zusätzlich Eigentümer einer Wohnung im Inland und überlässt er diese unentgeltlich einem Dritten, ist diese Wohnung mitversichert. Eine unentgeltliche Überlassung liegt nur dann vor, wenn der Versicherungsnehmer als Überlasser das vollständige, uneingeschränkte Nutzungsrecht am Objekt hat. (Das ist nicht der Fall, wenn z.B. die Wohnung mit einem Nießbrauch/Wohnrecht belastet ist oder der Versicherungsnehmer nicht zu 100% Eigentümer ist). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann das Objekt über den Rechtschutz für Vermieter versichert werden
- Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter
Der Versicherungsnehmer kann sich als Eigentümer und Vermieter von Wohnungen und / oder Gewerbeobjekten versichern.
– Jedes Objekt ist einzeln zu versichern
– Sind der Versicherungsnehmer und / oder die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition Eigentümer mehrerer / aller Einheiten in einem Objekt unter der gleichen Anschrift, müssen alle in diesem Objekt befindlichen Einheiten, die in ihrem Eigentum stehen, versichert werden. Dies gilt sowohl für die vom Eigentümer selbst bewohnten Wohn- oder selbst genutzten gewerblichen Einheiten wie auch für vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten. Die Auswahl einzelner Einheiten ist nicht möglich
– Die Einliegerwohnung im ansonsten selbst bewohnten Einfamilienhaus kann zu einem reduzierten Beitrag abgesichert werden. Bei einer Einliegerwohnung handelt es sich um eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist. Die Einliegerwohnung muss separat zu vermieten sein, was aber nicht bedeutet, dass diese auch abgeschlossen sein muss
– Bei vollständiger vorübergehender (Unter-) Vermietung des Erstwohnsitzes bleibt der Rechtsschutz gegenüber dem eigenen Vermieter aus der Anmietung der Wohnung bestehen, sofern zugleich der Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer versichert ist
– Bei Vermietung an mehrere Nutzer (einzelne Zimmer), ist pro Mietvertrag ein Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter abzuschließen
– Die private Kurzzeitvermietung eines im Eigentum des Versicherungsnehmers und / oder einer mitversicherten Person gemäß Familiendefini-tion befindlichen Ferienhaus / -Wohnung kann je Objekt zum Festbeitrag abgesichert werden
– Es werden maximal 5 vermietete Wohneinheiten / 5 vermietete Gewerbeeinheiten versichert
- Besondere Hinweise
– Aufgrund der Objektbezogenheit des Grundstücks- und Miet-Rechtsschutzes besteht bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Umfang von § 29 AUXILIA ARB/2023 auch für weitere Miteigentümer / Mitmieter ohne namentliche Nennung neben dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz. Kein Versicherungsschutz besteht für Rechtsstreitigkeiten untereinander
– Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind generell nicht versicherbar
E: AUXILIA Serviceleistungen
Während der Vertragslaufzeit des Rechtsschutzversicherungsvertrages bietet die AUXILIA verschiedene Serviceleistungen durch Servicepartner an. Unsere langjährige Erfahrung im Rechtsschutz-Bereich hat gezeigt, dass unsere Kunden mit Hilfe dieser Services viele Probleme einfach, schnell und zufriedenstellend lösen können.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Rechtsschutz für Eigentümer, Vermieter oder Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken (§ 29 AUXILIA ARB/2023)
- Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
Der Versicherungsnehmer kann sich als Mieter oder Eigentümer von privat selbst bewohnten Wohnungen versichern.
– Alle selbst bewohnten Wohnungen bzw. Einfamilienhäuser im Inland sind zu einem Jahresbeitrag versichert
– Mitversichert sind alle privat selbst genutzten Garagen/Carports im Inland
– Mitversichert sind die privat selbst genutzten Schreber-/ Kleingarten-/ Wochenendgrundstücke im Inland
– Mitversichert ist die private Kurzzeitvermietung des Erstwohnsitzes für insgesamt nicht über 8 Wochen im Jahr, sofern eine notwendige Erlaubnis / Genehmigung vorliegt
– Mitversichert ist die Vermietung von bis zu drei Zimmern in der Hauptwohnung des Versicherungsnehmers (Erstwohnsitz)
– Ist der Versicherungsnehmer zusätzlich Eigentümer einer Wohnung im Inland und überlässt er diese unentgeltlich einem Dritten, ist diese Wohnung mitversichert. Eine unentgeltliche Überlassung liegt nur dann vor, wenn der Versicherungsnehmer als Überlasser das vollständige, uneingeschränkte Nutzungsrecht am Objekt hat. (Das ist nicht der Fall, wenn z.B. die Wohnung mit einem Nießbrauch/Wohnrecht belastet ist oder der Versicherungsnehmer nicht zu 100% Eigentümer ist). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann das Objekt über den Rechtschutz für Vermieter versichert werden
- Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter
Der Versicherungsnehmer kann sich als Eigentümer und Vermieter von Wohnungen und / oder Gewerbeobjekten versichern.
– Jedes Objekt ist einzeln zu versichern
– Sind der Versicherungsnehmer und / oder die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition Eigentümer mehrerer / aller Einheiten in einem Objekt unter der gleichen Anschrift, müssen alle in diesem Objekt befindlichen Einheiten, die in ihrem Eigentum stehen, versichert werden. Dies gilt sowohl für die vom Eigentümer selbst bewohnten Wohn- oder selbst genutzten gewerblichen Einheiten wie auch für vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten. Die Auswahl einzelner Einheiten ist nicht möglich
– Die Einliegerwohnung im ansonsten selbst bewohnten Einfamilienhaus kann zu einem reduzierten Beitrag abgesichert werden. Bei einer Einliegerwohnung handelt es sich um eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist. Die Einliegerwohnung muss separat zu vermieten sein, was aber nicht bedeutet, dass diese auch abgeschlossen sein muss
– Bei vollständiger vorübergehender (Unter-) Vermietung des Erstwohnsitzes bleibt der Rechtsschutz gegenüber dem eigenen Vermieter aus der Anmietung der Wohnung bestehen, sofern zugleich der Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer versichert ist
– Bei Vermietung an mehrere Nutzer (einzelne Zimmer), ist pro Mietvertrag ein Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter abzuschließen
– Die private Kurzzeitvermietung eines im Eigentum des Versicherungsnehmers und / oder einer mitversicherten Person gemäß Familiendefini-tion befindlichen Ferienhaus / -Wohnung kann je Objekt zum Festbeitrag abgesichert werden
– Es werden maximal 5 vermietete Wohneinheiten / 5 vermietete Gewerbeeinheiten versichert
- Besondere Hinweise
– Aufgrund der Objektbezogenheit des Grundstücks- und Miet-Rechtsschutzes besteht bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Umfang von § 29 AUXILIA ARB/2023 auch für weitere Miteigentümer / Mitmieter ohne namentliche Nennung neben dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz. Kein Versicherungsschutz besteht für Rechtsstreitigkeiten untereinander
– Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind generell nicht versicherbar
E: AUXILIA Serviceleistungen
Während der Vertragslaufzeit des Rechtsschutzversicherungsvertrages bietet die AUXILIA verschiedene Serviceleistungen durch Servicepartner an. Unsere langjährige Erfahrung im Rechtsschutz-Bereich hat gezeigt, dass unsere Kunden mit Hilfe dieser Services viele Probleme einfach, schnell und zufriedenstellend lösen können.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023