Im Rechtsschutz der KS-Auxilia können auch Fahrzeuge mitversichert werden, die nicht auf den Versicherungsnehmer oder den versicherten Personenkreis zugelassen sind – vorausgesetzt, es besteht die tatsächliche andauernde Sachherrschaft und das Fahrzeug erfüllt die genannten Bedingungen.
Eine Mitversicherung kann auch für Fahrzeuge beantragt werden, die nicht auf den Versicherungsnehmer und / oder den versicherten Personenkreis zugelassen sind.
Voraussetzungen hierfür sind:
- der Versicherungsnehmer / versicherte Personenkreis hat die tatsächliche andauernde Sachherrschaft über das Fahrzeug
- das Fahrzeug gehört zur Fahrzeugart A
- die Mitversicherung ist mit Kennzeichen beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert
Versicherbar sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
Was bedeutet das konkret?
Sie können ein Fahrzeug in den Schutz einbeziehen, auch wenn es nicht auf Sie oder eine versicherte Person zugelassen ist. Wichtig ist, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft tatsächlich in Ihrer Verfügungsgewalt haben, dass es zur Fahrzeugart A zählt und dass die Mitversicherung mit dem Kennzeichen ausdrücklich beantragt und im Versicherungsschein festgehalten ist. Das Fahrzeug muss außerdem ein inländisches Versicherungskennzeichen haben.
Häufige Fragen
Können auch Fahrzeuge mitversichert werden, die nicht auf mich zugelassen sind?
Ja. Eine Mitversicherung kann auch für Fahrzeuge beantragt werden, die nicht auf den Versicherungsnehmer und / oder den versicherten Personenkreis zugelassen sind, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer bzw. versicherte Personenkreis muss die tatsächliche andauernde Sachherrschaft über das Fahrzeug haben, das Fahrzeug muss zur Fahrzeugart A gehören und die Mitversicherung muss mit Kennzeichen beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert sein.
Muss das Kennzeichen im Versicherungsschein stehen?
Ja. Die Mitversicherung ist mit Kennzeichen zu beantragen und im Versicherungsschein zu dokumentieren.
Sind auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen versicherbar?
Nein. Versicherbar sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023