In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Im Besitz befindliche Fahrzeuge:
Eine Mitversicherung kann auch für Fahrzeuge beantragt werden, die nicht auf den Versicherungsnehmer und / oder den versicherten Personenkreis zugelassen sind. Voraussetzungen hierfür sind
– der Versicherungsnehmer / versicherte Personenkreis hat die tatsächliche andauernde Sachherrschaft über das Fahrzeug
– das Fahrzeug gehört zur Fahrzeugart A
– die Mitversicherung ist mit Kennzeichen beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert.
Versicherbar sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Eine Mitversicherung kann auch für Fahrzeuge beantragt werden, die nicht auf den Versicherungsnehmer und / oder den versicherten Personenkreis zugelassen sind. Voraussetzungen hierfür sind
– der Versicherungsnehmer / versicherte Personenkreis hat die tatsächliche andauernde Sachherrschaft über das Fahrzeug
– das Fahrzeug gehört zur Fahrzeugart A
– die Mitversicherung ist mit Kennzeichen beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert.
Versicherbar sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023