Im Firmen-Rechtsschutz der KS-Auxilia zählen Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Saisonarbeiter, Heimarbeiter und entliehene Leiharbeiter jeweils als ein Beschäftigter. Erfahren Sie, wie Beschäftigte gezählt werden, wann Tochtergesellschaften mitversicherbar sind und welche Regeln für Verkehr, Grundstücke sowie die Produkte JURATAXX und JURMEISTER gelten.
Zählung als ein Beschäftigter:
Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Saisonarbeiter, Heimarbeiter und Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer entliehen) zählen jeweils als 1 Beschäftigter.
Beschäftigte in Mutterschutz, mit ärztlich angeordnetem Beschäftigungsverbot und Elternzeit sind bei der Anzahl der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Rundung bei der Berechnung der Beschäftigten:
- Einschließlich der Dezimalstelle 0,5 wird abgerundet.
- Ab 0,6 wird auf volle Beschäftigte aufgerundet.
Mitversicherung von rechtlich selbständigen Firmen / Tochtergesellschaften:
Ist die Versicherungsnehmerin eine GbR / OHG / PartG, können keine weiteren Firmen in einen bestehenden Firmenrechtsschutz-Vertrag mitversichert werden; für diese kann nur ein separater Vertrag abgeschlossen werden.
Die Mitversicherung von weiteren Firmen / Tochtergesellschaften des Versicherungsnehmers ist möglich, wenn
- der Versicherungsnehmer als natürliche Person, d.h. der Einzelkaufmann oder der alleinige Inhaber eines Einzelunternehmens, oder
- die Versicherungsnehmerin als juristische Person (Handelsgesellschaft – z.B. GmbH) oder deren beherrschender Gesellschafter (50 + 1 der Stimmrechte) / Aktienmehrheitsinhaber (50 + 1 der stimmberechtigten Aktien) alleiniger Inhaber der mitzuversichernden Firma ist oder die Mehrheit (50 + 1 der Stimmrechte / stimmberechtigten Aktien) an dieser hält.
Firmen, bei denen aufgrund der Gesellschaftsform keine alleinige Inhaberschaft bestehen kann oder keine Mehrheitsverhältnisse gebildet werden können, können in einen bestehenden Vertrag für Geschäftskunden nicht mitversichert werden. Dies gilt für die folgenden Gesellschaftsformen:
- Vereine
- Genossenschaften
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaften (PartG)
Die Mitversicherung einer GbR/OHG/PartG ist dann möglich, wenn die mitzuversichernde Firma ausschließlich aus
- dem Versicherungsnehmer (wenn dieser eine natürliche Person ist) oder
- der bezugsberechtigten und beherrschenden Person (wenn Versicherungsnehmerin eine Gesellschaft ist)
und dessen Ehe- / Lebenspartner besteht.
Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Immobilien-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige (Spezial-Rechtsschutz) mit / ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz und alle gewerblichen JUR-Produkte:
Verkehrsbereich:
- Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können zusätzlich über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz (Fahrzeugart B bzw. C) versichert werden.
- Bei Speditionen, Fuhr- und Transportunternehmen sowie Busunternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Omnibusse über 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger nicht versichert und können zusätzlich über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz (Fahrzeugart B) versichert werden.
- Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufes / Verkaufes von Fahrzeugen. Für den nicht nur vorübergehenden Erwerb von Fahrzeugen zur Eigennutzung besteht Rechtsschutz.
Personenbezogene Versicherungen des Versicherungsnehmers:
- Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen – wie z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung – des Versicherungsnehmers (der bezugsberechtigten Person für den privaten Bereich).
Im Grundstücks- und Mietbereich sind versichert:
- alle vom Versicherungsnehmer für die versicherte Betriebsart gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland bis zu einer Gesamt-Jahresbruttomiete/-pacht von maximal 350.000,- € (gilt nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile).
- alle vom versicherten Personenkreis privat selbst bewohnten Wohnungen bzw. Einfamilienhäuser sowie alle privat selbst genutzten Garagen / Carports, Schreber-, Kleingarten-, Wochenendgrundstücke im Inland (siehe D: Zusatzprodukte 3.1).
Firmenbereich – Mitversicherung weiterer Tätigkeiten / Branchen:
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart. Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden und nicht unter B 2.1. und 2.2. der Allgemeinen Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2023 fallen. Sofern der Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit gemäß Klausel 9 AUXILIA ARB/2023 oder der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz gemäß Sonderbedingungen FVRS AUXILIA ARB/2023 mitversichert ist, gilt dies nicht für die weiteren Tätigkeiten/Branchen.
JURATAXX:
Rechtsschutzkombination für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit ab Gericht (Klausel 9 AUXILIA ARB/2023).
Die Tarifierung erfolgt nach den Jahresbrutto-Honorareinnahmen in Euro. Zu den Jahresbrutto-Honorareinnahmen gehören alle Einnahmen pro Kalenderjahr aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit inklusive der Umsatzsteuer. Verrechnungen, die in der Rechnungslegung als Umsatz auszuweisen sind, sind mit einzubeziehen.
JURMEISTER:
Rechtsschutzkombination mit Sonderbedingungen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (FVRS) AUXILIA ARB/2023 für inhabergeführte Handwerksbetriebe mit Meisterpflicht. Die Aufteilung der Handwerke erfolgt in zwei Klassen. Versicherbar für Betriebe bis zu einem maximalen Jahresbruttoumsatz von 2 Mio. €.
Definition: Jahresbruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr. Es ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde zu legen.
Handwerksbetriebe Klasse 1:
Bäcker, Behälter- und Apparatebauer, Boots- und Schiffbauer, Büchsenmacher, Böttcher, Chirurgiemechaniker, Drechsler- und Holzspielzeugmacher, Elektromaschinenbauer, Feinwerkmechaniker, Fleischer, Friseur, Glasbläser und Glasapparatebauer, Glasveredler, Hörgeräteakustiker, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Konditoren, Kraftfahrzeugtechniker, Landmaschinenmechaniker, Orgel- und Harmoniumbauer, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Raumausstatter, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Schornsteinfeger, Seiler, Vulkaniseure und Reifenmechaniker, Zahntechniker/Dentallabor, Zweiradmechaniker.
Handwerksbetriebe Klasse 2:
Brunnenbauer, Dachdecker, Gerüstbauer, Installateur- und Heizungsbauer, Maler und Lackierer, Maurer und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbau, Straßenbauer, Stuckateure, Glaser, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzo-Hersteller, Estrichleger, Zimmerer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Elektrotechniker, Informationstechniker, Kälteanlagenbauer, Klempner, Metallbauer, Steinmetze und Steinbildhauer, Tischler.
Was bedeutet das konkret?
Für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl im Firmen-Rechtsschutz werden bestimmte Beschäftigungsformen wie Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Saisonarbeiter, Heimarbeiter und entliehene Leiharbeiter jeweils als eine Person gezählt. Auch Personen im Mutterschutz, mit Beschäftigungsverbot oder in Elternzeit werden mitgerechnet. Ob weitere Firmen oder Tochtergesellschaften in einen bestehenden Vertrag aufgenommen werden können, hängt von der Gesellschaftsform und den Eigentums- bzw. Mehrheitsverhältnissen ab. Daneben gibt es besondere Regelungen für den Verkehrs-, Grundstücks- und Firmenbereich sowie eigene Rechtsschutzkombinationen für steuerberatende Berufe (JURATAXX) und meisterpflichtige Handwerksbetriebe (JURMEISTER).
Häufige Fragen
Wie werden Auszubildende und Leiharbeiter bei der Beschäftigtenzahl gezählt?
Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Saisonarbeiter, Heimarbeiter und vom Versicherungsnehmer entliehene Leiharbeiter zählen jeweils als ein Beschäftigter.
Zählen Beschäftigte in Elternzeit oder Mutterschutz mit?
Ja. Beschäftigte in Mutterschutz, mit ärztlich angeordnetem Beschäftigungsverbot und in Elternzeit sind bei der Anzahl der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Wie wird bei der Berechnung der Beschäftigten gerundet?
Einschließlich der Dezimalstelle 0,5 wird abgerundet. Ab 0,6 wird auf volle Beschäftigte aufgerundet.
Können Tochtergesellschaften mitversichert werden?
Das ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer als natürliche Person oder als juristische Person bzw. deren beherrschender Gesellschafter alleiniger Inhaber der mitzuversichernden Firma ist oder die Mehrheit (50 + 1 der Stimmrechte / stimmberechtigten Aktien) hält. Bei Vereinen, Genossenschaften, GbR, OHG und PartG ist eine Mitversicherung in einem bestehenden Vertrag für Geschäftskunden nicht möglich.
Für wen ist JURMEISTER gedacht?
JURMEISTER richtet sich an inhabergeführte Handwerksbetriebe mit Meisterpflicht und ist für Betriebe bis zu einem maximalen Jahresbruttoumsatz von 2 Mio. € versicherbar. Die Handwerke sind in zwei Klassen aufgeteilt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023