In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Rechtsschutz für Streitigkeiten nach dem AGG besteht in vollem Umfang, wenn die der Streitigkeit zuzuordnende Leistungsart versichert ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Rechtsschutz für Streitigkeiten nach dem AGG besteht in vollem Umfang, wenn die der Streitigkeit zuzuordnende Leistungsart versichert ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023