Bei der KS-Auxilia Rechtsschutzversicherung besteht für Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Rechtsschutz in vollem Umfang – vorausgesetzt, die der Streitigkeit zuzuordnende Leistungsart ist versichert. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie hier.
Rechtsschutz für Streitigkeiten nach dem AGG:
Rechtsschutz für Streitigkeiten nach dem AGG besteht in vollem Umfang, wenn die der Streitigkeit zuzuordnende Leistungsart versichert ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Geht es um eine Auseinandersetzung, die unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz fällt, greift der Rechtsschutz vollständig. Entscheidend ist dabei, dass die Leistungsart, zu der die jeweilige Streitigkeit gehört, im Vertrag versichert ist. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Streitigkeiten nach dem AGG mitversichert?
Ja, Rechtsschutz für Streitigkeiten nach dem AGG besteht in vollem Umfang, wenn die der Streitigkeit zuzuordnende Leistungsart versichert ist.
In welchem Umfang besteht der Rechtsschutz bei AGG-Streitigkeiten?
Der Rechtsschutz besteht in vollem Umfang.
Welche Voraussetzung muss für den Rechtsschutz erfüllt sein?
Die der Streitigkeit zuzuordnende Leistungsart muss versichert sein.
Wofür steht die Abkürzung AGG?
AGG steht für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.