Für Privatkunden bietet die KS-Auxilia in der Rechtsschutzversicherung passgenaue Tarife – von Single- und Senioren-Lösungen über Beamte bis JURPRIVAT. Erfahren Sie, welche Berufe eine Direktionsanfrage auslösen, wie sich Selbständigkeit auf den Schutz auswirkt und welche Besonderheiten für Verkehrs-Rechtsschutz, Alterszweckgemeinschaften und Heilwesenberufe gelten.
Annahmerichtlinie:
Wenn der Antragsteller und / oder der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner eine der nachfolgenden beruflichen Tätigkeiten ausübt, ist eine Direktionsanfrage erforderlich.
- Berufs- und Lizenzsportler / -Trainer
- Schauspieler, Moderator (Film und TV) und Influencer
- Wertpapierhändler, Börsenmakler sowie Investmentbanker o.ä.
- Rechtsanwalt
- Vorstand / Aufsichtsrat von börsennotierten Aktiengesellschaften
Nichtselbständige / Selbständige:
Der Verkehrs-Rechtsschutz flex und der Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie (§ 21 b AUXILIA ARB/2023) kann nur von Personen abgeschlossen werden, die keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben. Versichert sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
Die sonstigen Produkte für Privatkunden können von allen natürlichen Personen auch dann abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller und / oder dessen ehelicher / eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Abweichend hiervon besteht im Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 25 a AUXILIA ARB/2023) und Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26 AUXILIA ARB/2023) Versicherungsschutz im Umfang des Verkehrs-Rechtsschutzes auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners.
Dies gilt für auf den Versicherungsnehmer sowie den mitversicherten Lebenspartner zugelassene Pkw‘s, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden. Versichert sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes:
Die Anwendung des Tarifes für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes setzt voraus, dass der Antragsteller und/oder der eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner unter die Bestimmungen der Tarifgruppe B in der Kraftfahrtversicherung fällt.
Senioren:
Die Rechtsschutzkombination JURSENIOR ist die Absicherung für Privatkunden, die nicht oder nicht mehr erwerbstätig sind. Der Arbeits-Rechtsschutz ist nicht versichert. Für den Versicherungsnehmer und dessen ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner besteht jedoch weiterhin Versicherungsschutz
- für eine geringfügige Beschäftigung,
- als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen,
- aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung gegenüber dem früheren Arbeitgeber.
Alterszweckgemeinschaft:
Sofern der Versicherungsnehmer keinen ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner hat, jedoch mit einer anderen Person in einer Alterszweckgemeinschaft lebt, kann diese Person mitversichert werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auch auf diese Person. Diese Person muss im Versicherungsschein genannt sein, ihren einzigen Wohnsitz im Haushalt des Versicherungsnehmers haben und sich im Ruhestand befinden.
Singles:
Alle Personen, die weder in einer ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Partnerschaft leben, können den Single-Tarif abschließen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der AUXILIA die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft mit einem ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner anzuzeigen. Sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Single-tarifes nicht mehr gegeben, wird der Normaltarif mit Eingang der Meldung berechnet.
Besonderheit: Mitversichert sind alle Familienangehörigen gemäß Familiendefinition mit Ausnahme des ehelichen / eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
JURPRIVAT:
Angestellte in Heilwesenberufen sind im JURPRIVAT auch für Rechtsschutzfälle aus einer vorübergehenden Praxisvertretung sowie aus einer nebenberuflichen Notarzttätigkeit versichert. Hierunter fällt nicht der kassenärztliche Notdienst oder die Begleitung von Intensivtransporten - diese Tätigkeiten sind über den Tarif für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe versicherbar.
Über den Vorsorge-Rechtsschutz mit Niederlassungsklausel (Klausel 4 AUXILIA/ARB 2023) besteht zudem Versicherungsschutz für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf eine beabsichtigte Niederlassung oder selbständige oder freiberufliche Tätigkeit als Arzt oder in einem Heilwesenberuf.
Was bedeutet das konkret?
Für Privatkunden gibt es unterschiedliche Tarifvarianten, die auf die jeweilige Lebenssituation zugeschnitten sind – etwa für Singles, Senioren im Ruhestand, Beamte oder Angehörige des öffentlichen Dienstes. Bestimmte Berufe erfordern vor Abschluss eine gesonderte Rückfrage (Direktionsanfrage). Grundsätzlich sind rechtliche Interessen aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit nicht abgedeckt; in einzelnen Kombinationen bleibt jedoch der Verkehrs-Rechtsschutz für privat genutzte Fahrzeuge erhalten. Für Heilwesenberufe und geplante Niederlassungen gibt es spezielle Regelungen.
Häufige Fragen
Wann ist eine Direktionsanfrage nötig?
Eine Direktionsanfrage ist erforderlich, wenn der Antragsteller oder der eheliche / eingetragene bzw. im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner bestimmte Tätigkeiten ausübt: Berufs- und Lizenzsportler / -Trainer, Schauspieler, Moderator (Film und TV) und Influencer, Wertpapierhändler, Börsenmakler sowie Investmentbanker o.ä., Rechtsanwalt sowie Vorstand / Aufsichtsrat von börsennotierten Aktiengesellschaften.
Sind selbständige Tätigkeiten mitversichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Abweichend hiervon besteht im Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 25 a) und Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26) Versicherungsschutz im Umfang des Verkehrs-Rechtsschutzes – für privat genutzte Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
Für wen eignet sich JURSENIOR?
JURSENIOR ist die Absicherung für Privatkunden, die nicht oder nicht mehr erwerbstätig sind. Der Arbeits-Rechtsschutz ist nicht versichert. Versicherungsschutz besteht jedoch weiterhin für eine geringfügige Beschäftigung, als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen sowie aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung gegenüber dem früheren Arbeitgeber.
Wer kann den Single-Tarif abschließen?
Den Single-Tarif können alle Personen abschließen, die weder in einer ehelichen / eingetragenen noch in einer sonstigen Partnerschaft leben. Die Aufnahme einer häuslichen Gemeinschaft mit einem Lebenspartner ist der AUXILIA anzuzeigen; entfallen die Voraussetzungen, wird ab Eingang der Meldung der Normaltarif berechnet. Mitversichert sind alle Familienangehörigen gemäß Familiendefinition mit Ausnahme des ehelichen / eingetragenen Lebenspartners.
Sind Heilwesenberufe im JURPRIVAT abgesichert?
Angestellte in Heilwesenberufen sind im JURPRIVAT auch für Rechtsschutzfälle aus einer vorübergehenden Praxisvertretung sowie aus einer nebenberuflichen Notarzttätigkeit versichert. Nicht darunter fallen der kassenärztliche Notdienst oder die Begleitung von Intensivtransporten – diese sind über den Tarif für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe versicherbar.