In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Privatkunden:
- Annahmerichtlinie
Wenn der Antragsteller und / oder der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner eine der nachfolgenden beruflichen Tätigkeiten ausübt, ist eine Direktionsanfrage erforderlich.
– Berufs- und Lizenzsportler / -Trainer
– Schauspieler, Moderator (Film und TV) und Influencer
– Wertpapierhändler, Börsenmakler sowie Investmentbanker o.ä.
– Rechtsanwalt
– Vorstand / Aufsichtsrat von börsennotierten Aktiengesellschaften
- Nichtselbständige / Selbständige
Der Verkehrs-Rechtsschutz flex und der Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie (§ 21 b AUXILIA ARB/2023) kann nur von Personen abgeschlossen werden, die keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben. Versichert sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
Die sonstigen Produkte für Privatkunden können von allen natürlichen Personen auch dann abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller und / oder dessen ehelicher / eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Abweichend hiervon besteht im Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 25 a AUXILIA ARB/2023) und Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26 AUXILIA ARB/2023) Versicherungsschutz im Umfang des Verkehrs-Rechtsschutzes auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners. Dies gilt für auf den Versicherungsnehmer sowie den mitversicherten Lebenspartner zugelassene Pkw‘s, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden. Versichert sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
- Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes
Die Anwendung des Tarifes für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes setzt voraus, dass der Antragsteller und/oder der eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner unter die Bestimmungen der Tarifgruppe B in der Kraftfahrtversicherung fällt.
- Senioren
Die Rechtsschutzkombination JURSENIOR ist die Absicherung für Privatkunden, die nicht oder nicht mehr erwerbstätig sind. Der Arbeits-Rechtsschutz ist nicht versichert. Für den Versicherungsnehmer und dessen ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner besteht jedoch weiterhin Versicherungsschutz
– für eine geringfügige Beschäftigung,
– als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen,
– aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung gegenüber dem früheren Arbeitgeber.
Alterszweckgemeinschaft
Sofern der Versicherungsnehmer keinen ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner hat, jedoch mit einer anderen Person in einer Alterszweckgemeinschaft lebt, kann diese Person mitversichert werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auch auf diese Person. Diese Person muss im Versicherungsschein genannt sein, ihren einzigen Wohnsitz im Haushalt des Versicherungsnehmers haben und sich im Ruhestand befinden.
- Singles
Alle Personen, die weder in einer ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Partnerschaft leben, können den Single-Tarif abschließen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der AUXILIA die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft mit einem ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner anzuzeigen. Sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Single-tarifes nicht mehr gegeben, wird der Normaltarif mit Eingang der Meldung berechnet. Besonderheit: Mitversichert sind alle Familienangehörigen gemäß Familiendefinition mit Ausnahme des ehelichen / eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
- JURPRIVAT
Angestellte in Heilwesenberufen sind im JURPRIVAT auch für Rechtsschutzfälle aus einer vorübergehenden Praxisvertretung sowie aus einer nebenberuflichen Notarzttätigkeit versichert. Hierunter fällt nicht der kassenärztliche Notdienst oder die Begleitung von Intensivtransporten - diese Tätigkeiten sind über den Tarif für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe versicherbar.
Über den Vorsorge-Rechtsschutz mit Niederlassungsklausel (Klausel 4 AUXILIA/ARB 2023) besteht zudem Versicherungsschutz für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf eine beabsichtigte Niederlassung oder selbständige oder freiberufliche Tätigkeit als Arzt oder in einem Heilwesenberuf.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
- Annahmerichtlinie
Wenn der Antragsteller und / oder der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner eine der nachfolgenden beruflichen Tätigkeiten ausübt, ist eine Direktionsanfrage erforderlich.
– Berufs- und Lizenzsportler / -Trainer
– Schauspieler, Moderator (Film und TV) und Influencer
– Wertpapierhändler, Börsenmakler sowie Investmentbanker o.ä.
– Rechtsanwalt
– Vorstand / Aufsichtsrat von börsennotierten Aktiengesellschaften
- Nichtselbständige / Selbständige
Der Verkehrs-Rechtsschutz flex und der Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie (§ 21 b AUXILIA ARB/2023) kann nur von Personen abgeschlossen werden, die keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben. Versichert sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
Die sonstigen Produkte für Privatkunden können von allen natürlichen Personen auch dann abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller und / oder dessen ehelicher / eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Abweichend hiervon besteht im Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 25 a AUXILIA ARB/2023) und Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26 AUXILIA ARB/2023) Versicherungsschutz im Umfang des Verkehrs-Rechtsschutzes auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners. Dies gilt für auf den Versicherungsnehmer sowie den mitversicherten Lebenspartner zugelassene Pkw‘s, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden. Versichert sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
- Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes
Die Anwendung des Tarifes für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes setzt voraus, dass der Antragsteller und/oder der eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner unter die Bestimmungen der Tarifgruppe B in der Kraftfahrtversicherung fällt.
- Senioren
Die Rechtsschutzkombination JURSENIOR ist die Absicherung für Privatkunden, die nicht oder nicht mehr erwerbstätig sind. Der Arbeits-Rechtsschutz ist nicht versichert. Für den Versicherungsnehmer und dessen ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner besteht jedoch weiterhin Versicherungsschutz
– für eine geringfügige Beschäftigung,
– als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen,
– aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung gegenüber dem früheren Arbeitgeber.
Alterszweckgemeinschaft
Sofern der Versicherungsnehmer keinen ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner hat, jedoch mit einer anderen Person in einer Alterszweckgemeinschaft lebt, kann diese Person mitversichert werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auch auf diese Person. Diese Person muss im Versicherungsschein genannt sein, ihren einzigen Wohnsitz im Haushalt des Versicherungsnehmers haben und sich im Ruhestand befinden.
- Singles
Alle Personen, die weder in einer ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Partnerschaft leben, können den Single-Tarif abschließen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der AUXILIA die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft mit einem ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner anzuzeigen. Sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Single-tarifes nicht mehr gegeben, wird der Normaltarif mit Eingang der Meldung berechnet. Besonderheit: Mitversichert sind alle Familienangehörigen gemäß Familiendefinition mit Ausnahme des ehelichen / eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
- JURPRIVAT
Angestellte in Heilwesenberufen sind im JURPRIVAT auch für Rechtsschutzfälle aus einer vorübergehenden Praxisvertretung sowie aus einer nebenberuflichen Notarzttätigkeit versichert. Hierunter fällt nicht der kassenärztliche Notdienst oder die Begleitung von Intensivtransporten - diese Tätigkeiten sind über den Tarif für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe versicherbar.
Über den Vorsorge-Rechtsschutz mit Niederlassungsklausel (Klausel 4 AUXILIA/ARB 2023) besteht zudem Versicherungsschutz für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf eine beabsichtigte Niederlassung oder selbständige oder freiberufliche Tätigkeit als Arzt oder in einem Heilwesenberuf.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023