Bei einem Versichererwechsel regelt die KS-Auxilia in ihrer Rechtsschutzversicherung, wann sie eintrittspflichtig ist. Maßgeblich sind die vertraglichen Bestimmungen sowie eine zusätzliche Zusage für den Fall, dass zwischen Vor- und Nachversicherer streitig ist, in wessen Vertragslaufzeit der Rechtsschutzfall eingetreten ist.
Für die Bestimmung der Eintrittspflicht der AUXILIA im Falle eines Versichererwechsels gelten die Regelungen gemäß § 4 und § 4 a AUXILIA ARB/2023.
Zusätzlich erklärt die AUXILIA ihre Eintrittspflicht, wenn die Eintrittspflicht des Vorversicherers oder der AUXILIA gegeben, aber zwischen den Gesellschaften streitig ist, in wessen Vertragslaufzeit der Rechtsschutzfall eingetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Wechselst du von einem anderen Versicherer zur AUXILIA, richtet sich nach den vertraglichen Regelungen, ob die AUXILIA für einen Rechtsschutzfall aufkommt. Kommt es zwischen dem alten und dem neuen Versicherer zu Uneinigkeit darüber, in welcher Vertragszeit der Fall entstanden ist, sagt die AUXILIA ihre Leistung zu, sofern die Eintrittspflicht bei einem der beiden Versicherer besteht. So sollst du nicht zwischen zwei Gesellschaften „im Regen stehen“.
Häufige Fragen
Welche Regelungen gelten bei einem Versichererwechsel zur AUXILIA?
Für die Bestimmung der Eintrittspflicht der AUXILIA gelten im Falle eines Versichererwechsels die Regelungen gemäß § 4 und § 4 a AUXILIA ARB/2023.
Was passiert, wenn unklar ist, in wessen Vertragslaufzeit der Rechtsschutzfall eingetreten ist?
Ist die Eintrittspflicht des Vorversicherers oder der AUXILIA gegeben, aber zwischen den Gesellschaften streitig, in wessen Vertragslaufzeit der Rechtsschutzfall eingetreten ist, erklärt die AUXILIA ihre Eintrittspflicht.
Muss die Eintrittspflicht überhaupt bestehen, damit die AUXILIA leistet?
Ja. Die zusätzliche Zusage der AUXILIA gilt für den Fall, dass die Eintrittspflicht des Vorversicherers oder der AUXILIA gegeben ist und lediglich zwischen den Gesellschaften streitig ist, in wessen Vertragslaufzeit der Rechtsschutzfall eingetreten ist.