In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Vorvertraglichkeit / Versichererwechsel:
Für die Bestimmung der Eintrittspflicht der AUXILIA im Falle eines Versichererwechsel gelten die Regelungen gemäß § 4 und § 4 a AUXILIA ARB/2023. Zusätzlich erklärt die AUXILIA ihre Eintrittspflicht, wenn die Eintrittspflicht des Vorversicherers oder der AUXILIA gegeben, aber zwischen den Gesellschaften streitig ist, in wessen Vertragslaufzeit der Rechtsschutzfall eingetreten ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Für die Bestimmung der Eintrittspflicht der AUXILIA im Falle eines Versichererwechsel gelten die Regelungen gemäß § 4 und § 4 a AUXILIA ARB/2023. Zusätzlich erklärt die AUXILIA ihre Eintrittspflicht, wenn die Eintrittspflicht des Vorversicherers oder der AUXILIA gegeben, aber zwischen den Gesellschaften streitig ist, in wessen Vertragslaufzeit der Rechtsschutzfall eingetreten ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023