Die Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia stellt eine Strafkaution als Darlehen von bis zu 1 Mio. € je Rechtsschutzfall bereit und übernimmt im privaten Verkehrsbereich im Ausland auch eine gesetzlich bedingte Sicherheitsleistung, soweit diese den Selbstbehalt übersteigt.
In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt für die Strafkaution:
- Die darlehensweise Bereitstellung der Strafkaution beträgt maximal 1 Mio. € je Rechtsschutzfall.
- Im privaten Verkehrsbereich wird im Ausland als Teil dieser Kautionsleistung auch eine gesetzlich bedingte Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt, soweit diese einen vom Versicherungsnehmer selbst zu tragenden Betrag von 1.000,- € übersteigt.
Was bedeutet das konkret?
Wird in einem Rechtsschutzfall eine Kaution fällig, kann der Versicherer diese als Darlehen vorstrecken – bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Bei Verkehrssituationen im privaten Bereich im Ausland kann zusätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsleistung übernommen werden, wobei ein Eigenanteil bestehen bleibt. Diese Beschreibung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Strafkaution bei der KS-Auxilia maximal?
Die darlehensweise Bereitstellung der Strafkaution beträgt maximal 1 Mio. € je Rechtsschutzfall.
Wird die Strafkaution als Darlehen oder als Leistung gewährt?
Die Strafkaution wird darlehensweise bereitgestellt.
Gilt die Kautionsleistung auch im Ausland?
Ja. Im privaten Verkehrsbereich wird im Ausland als Teil dieser Kautionsleistung auch eine gesetzlich bedingte Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt.
Gibt es bei der Sicherheitsleistung im Ausland einen Eigenanteil?
Ja. Die Sicherheitsleistung wird zur Verfügung gestellt, soweit sie einen vom Versicherungsnehmer selbst zu tragenden Betrag von 1.000,- € übersteigt.