In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Strafkaution:
Die darlehensweise Bereitstellung der Strafkaution beträgt maximal 1 Mio. € je Rechtsschutzfall. Im privaten Verkehrsbereich wird im Ausland als Teil dieser Kautionsleistung auch eine gesetzlich bedingte Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt, soweit diese einen vom Versicherungsnehmer selbst zu tragenden Betrag von 1.000,- € übersteigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Die darlehensweise Bereitstellung der Strafkaution beträgt maximal 1 Mio. € je Rechtsschutzfall. Im privaten Verkehrsbereich wird im Ausland als Teil dieser Kautionsleistung auch eine gesetzlich bedingte Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt, soweit diese einen vom Versicherungsnehmer selbst zu tragenden Betrag von 1.000,- € übersteigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023