Beim Vorsorge-Rechtsschutz der KS-Auxilia sind neue oder geänderte Risiken ab ihrer Entstehung ohne Wartezeit versichert – etwa bei erstmaliger Vermietung, Wohnungserwerb, Fahrzeugzulassung oder Aufnahme einer neuen Tätigkeit. Voraussetzung ist ein nach dem Tarif versicherbares Risiko und die Beantragung innerhalb eines Monats.
Im Rahmen des Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 zu §§ 25, 25 a, 26, 27, 28 AUXILIA ARB/2023 sowie zum Rechtsschutz für weitere Inhaber / Geschäftsführer AUXILIA ARB/2023, können neue oder geänderte Risiken ab Entstehung ohne Wartezeit versichert werden.
Voraussetzung: Es muss sich um ein gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko handeln und ein Rechtsschutzvertrag für das neue Risiko abgeschlossen werden.
Der Versicherungsnehmer sowie die mitversicherten Familienangehörigen sind also auch dann versichert, wenn:
- ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt
- erstmalige Vermietung/Verpachtung eines bisher selbst genutzten oder neu erworbenen Objekts
- erstmaliger Erwerb eines Eigentums an einer Wohnung/EFH oder Anmietung einer Wohnung/EFH zur Selbstnutzung
- erstmaliges Eigentum an einem unbebauten Grundstück zur Selbstnutzung
- erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH bzw. als Vorstand einer AG
- erstmalige Zulassung eines Motorfahrzeuges
- erstmalige Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit.
oder
- eine im privaten Bereich versicherte Person eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt
oder
- wenn die Voraussetzung für die Mitversicherung einer nach dem Tarif der AUXILIA versicherbaren natürlichen Person entsteht oder entfällt.
Entsteht die Voraussetzung für die Mitversicherung von Ehe-/Lebenspartnern, Eltern / Großeltern (im Haushalt lebend und nicht mehr berufstätig) sowie von Hoferben, Mitinhabern, Altenteilern im Landwirtschafts-Rechtsschutz gilt der Vorsorge-Rechtsschutz für den Einschluss in einen bestehenden Vertrag analog.
Der Vorsorge-Rechtsschutz gilt nicht für den Einschluss weiterer Inhaber / Geschäftsführer in eine bestehende Mitgliedschaft. Die Policierung erfolgt hier zum Eingang mit Wartezeit.
Besondere Hinweise: Der Versicherungsnehmer hat die Versicherung für das geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats, nach Zugang einer Aufforderung, zu beantragen. Beantragt der Versicherungsnehmer die Versicherung des geänderten Risikos nicht innerhalb der Monatsfrist, kann hierfür kein Versicherungsschutz ab Entstehung des geänderten Risikos ohne Wartezeit mehr vereinbart werden.
B: Kundengruppen / Besonderheiten
Was bedeutet das konkret?
Der Vorsorge-Rechtsschutz sorgt dafür, dass ein neues oder verändertes Lebensrisiko sofort mitversichert ist, ohne dass zunächst eine Wartezeit abläuft. Ändern sich Ihre Lebensumstände – zum Beispiel durch eine neue Wohnung, ein neues Fahrzeug oder eine neue Tätigkeit – besteht bereits ab dem Zeitpunkt Schutz, sofern das Risiko nach dem Tarif versicherbar ist und Sie rechtzeitig einen Vertrag dafür abschließen. Wichtig ist, dass Sie die Versicherung nach Aufforderung innerhalb eines Monats beantragen.
Häufige Fragen
Was leistet der Vorsorge-Rechtsschutz?
Neue oder geänderte Risiken können ab ihrer Entstehung ohne Wartezeit versichert werden, sofern es sich um ein gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko handelt und ein Rechtsschutzvertrag für das neue Risiko abgeschlossen wird.
In welchen Fällen gilt der Vorsorge-Rechtsschutz?
Er gilt unter anderem beim erstmaligen Hinzukommen eines versicherbaren Risikos, bei erstmaliger Vermietung/Verpachtung, beim Erwerb oder der Anmietung einer Wohnung/EFH zur Selbstnutzung, bei Eigentum an einem unbebauten Grundstück, bei Aufnahme einer Tätigkeit als Geschäftsführer oder Vorstand, bei erstmaliger Zulassung eines Motorfahrzeuges sowie bei Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Innerhalb welcher Frist muss ich das geänderte Risiko beantragen?
Der Versicherungsnehmer hat die Versicherung für das geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zu beantragen. Wird die Monatsfrist versäumt, kann kein Versicherungsschutz ab Entstehung des geänderten Risikos ohne Wartezeit mehr vereinbart werden.
Gilt der Vorsorge-Rechtsschutz auch für weitere Inhaber oder Geschäftsführer?
Nein. Der Vorsorge-Rechtsschutz gilt nicht für den Einschluss weiterer Inhaber / Geschäftsführer in eine bestehende Mitgliedschaft. Die Policierung erfolgt hier zum Eingang mit Wartezeit.
Sind auch Familienangehörige vom Vorsorge-Rechtsschutz erfasst?
Ja. Der Versicherungsnehmer sowie die mitversicherten Familienangehörigen sind in den genannten Fällen ebenfalls versichert. Entsteht die Voraussetzung für die Mitversicherung bestimmter Personen wie Ehe-/Lebenspartner oder im Haushalt lebender, nicht mehr berufstätiger Eltern/Großeltern, gilt der Vorsorge-Rechtsschutz für den Einschluss in einen bestehenden Vertrag analog.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023