In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt für viele Leistungs- und Serviceleistungen keine Wartezeit, während für bestimmte Leistungsarten wie Arbeits- oder Steuer-Rechtsschutz eine Wartezeit von drei Monaten vorgesehen ist – erfahren Sie, wann sie entfällt.
Keine Wartezeiten bestehen für:
- die Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
- Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der ausschließlich privaten Internetnutzung
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz
- die Serviceleistungen
- Telefonische Rechtsberatung
- Online-Beratung
- Online-BeratungXL
- Online-Vertrags-Check
- Web-Check
- Online-Reputations-Schutz
- Cyber-Mobbing-Hilfe
- Mediation
- MediationXL
- Vorsorge-Generatoren
- InkassoPro
- Bußgeld-Check
Keine Wartezeiten bestehen in allen Leistungsarten des Verkehrsbereiches.
Keine Wartezeiten bestehen für die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken, wenn ein Vorsorge-Rechtsschutz besteht und ab dem Zeitpunkt der Entstehung ein entsprechender Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.
Eine Wartezeit von drei Monaten besteht für:
- die Leistungsarten
- Arbeits-Rechtsschutz
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Außerhalb des Verkehrsbereiches (siehe 8.2)
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der ausschließlich privaten Internetnutzung
- Vertrags-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit
- Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen
- Beratungs-Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstößen
- die Serviceleistungen
- Online-Beratung für arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarungen
- BU-Antrags-Check
Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern bzw. des ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war.
Was bedeutet das konkret?
Eine Wartezeit ist ein Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem für bestimmte Leistungen noch kein Versicherungsschutz besteht. Bei der KS-Auxilia gibt es für viele Leistungs- und Serviceleistungen sowie für den gesamten Verkehrsbereich gar keine Wartezeit. Für andere Bereiche – etwa Arbeits-, Steuer- oder Sozial-Rechtsschutz – gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen, zum Beispiel bei einem lückenlosen Anschluss an einen gleichartigen Vorvertrag.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Wartezeit bei der KS-Auxilia?
Sofern eine Wartezeit besteht, beträgt sie drei Monate. Sie gilt zum Beispiel für Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz.
Für welche Bereiche gilt keine Wartezeit?
Keine Wartezeit besteht unter anderem für Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie für alle Leistungsarten des Verkehrsbereiches und die genannten Serviceleistungen wie die telefonische Rechtsberatung oder Mediation.
Kann die Wartezeit entfallen?
Ja. Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern bzw. des ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war.
Gilt bei neuen oder geänderten Risiken eine Wartezeit?
Für neu hinzukommende oder geänderte Risiken besteht keine Wartezeit, wenn ein Vorsorge-Rechtsschutz besteht und ab dem Zeitpunkt der Entstehung ein entsprechender Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023