In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia sind die Beiträge im Voraus zu zahlen und können wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Die monatliche Zahlung ist dabei an das SEPA-Lastschriftverfahren gebunden.
Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu Fälligkeit.
Mögliche Zahlungsweisen:
- Monatsbeiträge
- Vierteljahresbeiträge
- Halbjahresbeiträge
- Jahresbeiträge
Dauer der Versicherungsperiode je nach Zahlungsweise:
- Bei Monatsbeiträgen: ein Monat
- Bei Vierteljahresbeiträgen: ein Vierteljahr
- Bei Halbjahresbeiträgen: ein Halbjahr
- Bei Jahresbeiträgen: ein Jahr
Monatliche Zahlungsweise kann nur in Verbindung mit dem Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat) vereinbart werden.
Bei Widerruf des Lastschrifteinzugsverfahrens bzw. Nichteinlösung der Lastschrift wird die Zahlungsweise auf vierteljährlich geändert.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst entscheiden, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag zahlen möchten – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder einmal im Jahr. Der Beitrag wird immer im Voraus fällig. Wenn Sie monatlich zahlen möchten, ist dafür ein SEPA-Lastschriftmandat nötig. Fällt dieses weg, stellt die KS-Auxilia die Zahlung automatisch auf einen vierteljährlichen Rhythmus um.
Häufige Fragen
Wann sind die Beiträge fällig?
Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und danach weiter von Fälligkeit zu Fälligkeit.
Welche Zahlungsweisen sind möglich?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden.
Kann ich monatlich zahlen?
Ja, monatliche Zahlungsweise kann jedoch nur in Verbindung mit dem Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat) vereinbart werden.
Was passiert bei Widerruf des Lastschriftverfahrens?
Bei Widerruf des Lastschrifteinzugsverfahrens bzw. Nichteinlösung der Lastschrift wird die Zahlungsweise auf vierteljährlich geändert.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode entspricht der gewählten Zahlungsweise: ein Monat bei Monatsbeiträgen, ein Vierteljahr bei Vierteljahresbeiträgen, ein Halbjahr bei Halbjahresbeiträgen und ein Jahr bei Jahresbeiträgen.