In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Zahlungsweise:
Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu Fälligkeit. Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Monatliche Zahlungsweise kann nur in Verbindung mit dem Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat) vereinbart werden. Bei Widerruf des Lastschrifteinzugsverfahrens bzw. Nichteinlösung der Lastschrift wird die Zahlungsweise auf vierteljährlich geändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu Fälligkeit. Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Monatliche Zahlungsweise kann nur in Verbindung mit dem Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat) vereinbart werden. Bei Widerruf des Lastschrifteinzugsverfahrens bzw. Nichteinlösung der Lastschrift wird die Zahlungsweise auf vierteljährlich geändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023