Die Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich danach stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern nicht mit dreimonatiger Frist in Textform gekündigt wird. Erfahre hier alles zu Laufzeit, Kündigungsfrist, Beginndatum und Hauptfälligkeit.
Die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen. Danach verlängern sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer oder Versicherer in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gekündigt werden.
Die Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KS e.V.
Beginndatum und Hauptfälligkeit:
- Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit.
- Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert entsprechend die Mindestlaufzeit.
- Frühester Beginn ist der Tag nach Eingang des Antrages beim KS e.V.
- Der Versicherungsbeginn kann bis zu einem Jahr ab Antragstellung vordatiert werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft im ersten Schritt für ein Jahr und verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, falls niemand fristgerecht kündigt. Wer beenden möchte, muss die dreimonatige Kündigungsfrist beachten und schriftlich in Textform kündigen. Der Vertrag endet außerdem automatisch, wenn die Mitgliedschaft im KS e.V. wegfällt.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag zunächst?
Die Versicherungsverträge sind von Beginn an zunächst für 1 Jahr abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja, nach dem ersten Jahr verlängern sich die Verträge stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern nicht gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist gilt und in welcher Form muss gekündigt werden?
Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Gekündigt werden kann durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer in Textform, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Endet der Vertrag auch aus anderen Gründen?
Ja, die Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KS e.V.
Ab wann kann der Versicherungsschutz beginnen?
Frühester Beginn ist der Tag nach Eingang des Antrages beim KS e.V. Der Versicherungsbeginn kann bis zu einem Jahr ab Antragstellung vordatiert werden.