In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Laufzeit:
Die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen. Danach verlängern sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer oder Versicherer in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) gekündigt werden.
Die Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KS e.V.
Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert entsprechend die Mindestlaufzeit. Frühester Beginn ist der Tag nach Eingang des Antrages beim KS e.V. Der Versicherungsbeginn kann bis zu einem Jahr ab Antragstellung vordatiert werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen. Danach verlängern sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer oder Versicherer in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) gekündigt werden.
Die Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KS e.V.
Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert entsprechend die Mindestlaufzeit. Frühester Beginn ist der Tag nach Eingang des Antrages beim KS e.V. Der Versicherungsbeginn kann bis zu einem Jahr ab Antragstellung vordatiert werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023