In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Örtlicher Geltungsbereich:
Im Rahmen der versicherten Bereiche besteht Rechtsschutz
– soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde).
– weltweit für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Au-pair-Zeit, Ferienarbeitsaufenthaltsprogramm, wie Work & Travel, Schüleraustausch bis zu einem Schuljahr oder Auslandsstudium bis zu einem Jahr), aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden oder einer Dienst- oder Geschäftsreise. Versetzungen oder Abordnungen gelten dabei nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen, auch dann nicht, wenn sie befristet sind. Kein weltweiter Rechtsschutz besteht in ursächlichem Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit (außer Ferienarbeitsaufenthaltsprogramme wie Work & Travel, Au-pair, Auslandsstudium), auch nicht für den Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit sowie mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Es gelten folgende Besonderheiten:
– Steuer-Rechtsschutz nur vor deutschen Finanz und Verwaltungsgerichten sowie deutschen Behörden
– Sozial-Rechtsschutz nur vor deutschen Sozialgerichten und Behörden
– Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten nur vor deutschen Verwaltungsgerichten und Behörden
– Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht nur durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt
– Mediations-Rechtsschutz ist auf Mediationsverfahren in Deutschland beschränkt
– Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (Sonderbedingungen für den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (AnVRS) AUXILIA ARB/2023) kann nur von einem gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person mit Sitz in Deutschland abgeschlossen werden
– Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (Sonderbedingungen FVRS AUXILIA ARB/2023) ist auf die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Gerichten beschränkt
– Im Spezial-Straf-Rechtsschutz (Sonderbedingungen SSR/2023) besteht Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die in Europa eintreten. Im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit besteht Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle, die weltweit eintreten
– Im Grundstücks- und Mietbereich können nur Objekte in Deutschland versichert werden
– Im Verkehrsbereich sind Fahrzeuge, die im Ausland in ein amtliches oder amtlich anerkanntes Register einzutragen sind und ein Unterscheidungskennzeichen erhalten, nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Im Rahmen der versicherten Bereiche besteht Rechtsschutz
– soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde).
– weltweit für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Au-pair-Zeit, Ferienarbeitsaufenthaltsprogramm, wie Work & Travel, Schüleraustausch bis zu einem Schuljahr oder Auslandsstudium bis zu einem Jahr), aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden oder einer Dienst- oder Geschäftsreise. Versetzungen oder Abordnungen gelten dabei nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen, auch dann nicht, wenn sie befristet sind. Kein weltweiter Rechtsschutz besteht in ursächlichem Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit (außer Ferienarbeitsaufenthaltsprogramme wie Work & Travel, Au-pair, Auslandsstudium), auch nicht für den Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit sowie mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Es gelten folgende Besonderheiten:
– Steuer-Rechtsschutz nur vor deutschen Finanz und Verwaltungsgerichten sowie deutschen Behörden
– Sozial-Rechtsschutz nur vor deutschen Sozialgerichten und Behörden
– Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten nur vor deutschen Verwaltungsgerichten und Behörden
– Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht nur durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt
– Mediations-Rechtsschutz ist auf Mediationsverfahren in Deutschland beschränkt
– Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (Sonderbedingungen für den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (AnVRS) AUXILIA ARB/2023) kann nur von einem gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person mit Sitz in Deutschland abgeschlossen werden
– Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (Sonderbedingungen FVRS AUXILIA ARB/2023) ist auf die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Gerichten beschränkt
– Im Spezial-Straf-Rechtsschutz (Sonderbedingungen SSR/2023) besteht Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die in Europa eintreten. Im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit besteht Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle, die weltweit eintreten
– Im Grundstücks- und Mietbereich können nur Objekte in Deutschland versichert werden
– Im Verkehrsbereich sind Fahrzeuge, die im Ausland in ein amtliches oder amtlich anerkanntes Register einzutragen sind und ein Unterscheidungskennzeichen erhalten, nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023