Der Kleinunternehmer-Rechtsschutz der KS-Auxilia ergänzt Produkte mit Firmen- oder Privat-Rechtsschutz und schützt selbständige, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten – solange der Jahresbruttoumsatz aus dem letzten Kalenderjahr 24.000,- € nicht übersteigt. Wer den Schutz abschließen kann, was mitversichert ist und wie der Umsatz berechnet wird, erfahren Sie hier.
Der Kleinunternehmer-Rechtsschutz (Klausel 6 zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1, 26 Abs. 1, 27 Abs. 1, 28 Abs. 5 AUXILIA ARB/2023 und § 2 Abs. 1 b Sonderbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR/2023)) ist versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten.
Wer kann das Produkt abschließen:
- der Versicherungsnehmer (natürliche Person)
- sein ehelicher / eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner
Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannte Person und ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich selbst genutzte Objekte
Ausnahme: Ein Arbeitszimmer in der ansonsten privat selbst bewohnten Wohnung ist versichert, wenn die §§ 27, 28 oder § 29 abgeschlossen sind.
Umsatzgrenze: Der Jahresbruttoumsatz aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit darf – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – 24.000,- € nicht übersteigen.
Definition Jahresbruttoumsatz: Jahresbruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr.
- Beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung ist der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne Rücksicht auf die Verdienstspanne zugrunde zu legen.
- Beim Verkauf von Waren auf fremde Rechnung ist die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde zu legen.
Was bedeutet das konkret?
Der Kleinunternehmer-Rechtsschutz richtet sich an Selbständige mit vergleichsweise geringem Umsatz und lässt sich mit Produkten kombinieren, die bereits einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten. Abgesichert ist die im Vertrag genannte Person mit ihrer angegebenen beruflichen Tätigkeit. Bestimmte Bereiche wie das Vertrags- und Sachenrecht oder gewerblich genutzte Immobilien bleiben außen vor – ein privat genutztes Arbeitszimmer kann unter den genannten Voraussetzungen jedoch mitversichert sein. Entscheidend ist zudem, dass der Umsatz des Vorjahres unter der festgelegten Grenze liegt.
Häufige Fragen
Mit welchen Produkten lässt sich der Kleinunternehmer-Rechtsschutz kombinieren?
Er ist versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten.
Wer kann den Kleinunternehmer-Rechtsschutz abschließen?
Das Produkt kann vom Versicherungsnehmer (natürliche Person) und seinem ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner abgeschlossen werden.
Wie hoch darf der Jahresbruttoumsatz sein?
Der Jahresbruttoumsatz aus der versicherten Tätigkeit darf – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – 24.000,- € nicht übersteigen.
Ist ein Arbeitszimmer mitversichert?
Ein Arbeitszimmer in der ansonsten privat selbst bewohnten Wohnung ist versichert, wenn die §§ 27, 28 oder § 29 abgeschlossen sind.
Wie wird der Jahresbruttoumsatz berechnet?
Er ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer pro Kalenderjahr. Beim Verkauf auf eigene Rechnung zählt der volle Verkaufserlös inkl. Warenwert, beim Verkauf auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023