In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Kleinunternehmer-Rechtsschutz:
Der Kleinunternehmer-Rechtsschutz (Klausel 6 zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1, 26 Abs. 1, 27 Abs. 1, 28 Abs. 5 AUXILIA ARB/2023 und § 2 Abs. 1 b Sonderbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR/2023) ist versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten.
Das Produkt kann vom Versicherungsnehmer (natürliche Person) und seinem ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannte Person und ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit. Kein Versicherungsschutz besteht für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und für den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich selbst genutzte Objekte. Ausnahme: Ein Arbeitszimmer in der ansonsten privat selbst bewohnten Wohnung ist versichert, wenn die §§ 27, 28 oder § 29 abgeschlossen sind.
Der Jahresbruttoumsatz aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit darf – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – 24.000,- € nicht übersteigen.
Definition: Jahresbruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes, zugrunde zu legen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Der Kleinunternehmer-Rechtsschutz (Klausel 6 zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1, 26 Abs. 1, 27 Abs. 1, 28 Abs. 5 AUXILIA ARB/2023 und § 2 Abs. 1 b Sonderbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR/2023) ist versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten.
Das Produkt kann vom Versicherungsnehmer (natürliche Person) und seinem ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannte Person und ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit. Kein Versicherungsschutz besteht für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und für den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich selbst genutzte Objekte. Ausnahme: Ein Arbeitszimmer in der ansonsten privat selbst bewohnten Wohnung ist versichert, wenn die §§ 27, 28 oder § 29 abgeschlossen sind.
Der Jahresbruttoumsatz aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit darf – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – 24.000,- € nicht übersteigen.
Definition: Jahresbruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes, zugrunde zu legen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023