Für Geschäftskunden der KS-Auxilia Rechtsschutzversicherung gelten besondere Regeln: Bestimmte Berufe und Branchen erfordern eine Direktionsanfrage, andere Branchen sind gar nicht versicherbar. Zudem wird erklärt, wie die Anzahl der Beschäftigten korrekt berechnet wird und wer dabei nicht mitzählt.
Direktionsanfragen
Wenn der Antragsteller und / oder der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner in einer der nachfolgend aufgeführten Berufen / Branchen tätig ist, ist eine Direktionsanfrage erforderlich.
- Schauspieler, Moderator (Film und TV) und Influencer
- Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeitsunternehmen, Personalleasing
- Bewachungsunternehmen
- Amüsierbetriebe/-lokale (z.B. Nachtclub, Bordell, Swinger-Club, Eros-center o.ä.), Shisha Bar
- Gebäudereinigung
- Spielbank, Spielothek, Wettbüro
- Organisatoren von Groß- / Massenveranstaltungen
- Rechtsanwälte
- Betriebe aus dem Finanz- und Kapitalanlagesektor (insbesondere Kapitalanlage-, Kapitalverwaltungs-, Kapitalbeteiligungs-, Investment-, Fonds-, Venture-Capital-, Privat-Equity- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften sowie Emissionshäuser, Banken, Börsen und Broker, Assekuradeure, Versicherungsgesellschaften)
- Parteien, Politische Vereinigungen, Gewerkschaften
- Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Religiöse Vereinigungen
- Tierzuchtbetriebe und Großmastbetriebe
- Vereine mit Profi- und Lizenzsportlern
Nicht versicherbare Branchen
Die folgenden Branchen sind im JURAFIRM, PBVI mit / ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige nicht versicherbar:
- Abwasserbeseitigung / Klärwerk
- Energieversorger, z.B. Gas-/Stromversorgung
- Kraftwerke (z.B. Photovoltaik-/Biogasanlagen, Wasser-/Windkraft, Umspannwerke)
- Öl-Raffinerien inkl. Altölaufbereitung
- Recyclingbetriebe / Müllverwertung / Abfallbeseitigung / Mülldeponie / Schrotthandel / Entsorgungsfachbetriebe
- Kommunen, Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen und Anstalten
- Firmen, deren Produkte ganz oder teilweise dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen
- Maschinenringe
Berechnungsschema der Anzahl der Beschäftigten
Für die Anzahl der Beschäftigten zählen alle regelmäßig oder vorübergehend im Betrieb des Versicherungsnehmers angestellten Personen. Inhaber des Betriebes und mitarbeitende Familienangehörige (gemäß Familiendefinition) werden nicht mitgezählt.
Was bedeutet das konkret?
Je nach Branche gelten für Geschäftskunden unterschiedliche Regeln: Manche Berufe und Branchen können nur nach vorheriger Rückfrage bei der Direktion abgesichert werden, andere sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wer die Beschäftigtenzahl ermittelt, berücksichtigt alle angestellten Personen – der Inhaber und mitarbeitende Familienangehörige bleiben dabei außen vor.
Häufige Fragen
Wann ist eine Direktionsanfrage erforderlich?
Eine Direktionsanfrage ist erforderlich, wenn der Antragsteller und / oder der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner in einem der aufgeführten Berufe oder einer der aufgeführten Branchen tätig ist, etwa als Schauspieler, in der Gebäudereinigung oder im Finanz- und Kapitalanlagesektor.
Welche Branchen sind nicht versicherbar?
Nicht versicherbar sind unter anderem Abwasserbeseitigung / Klärwerk, Energieversorger, Kraftwerke, Öl-Raffinerien, Recyclingbetriebe, Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Firmen unter dem Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Maschinenringe – und zwar im JURAFIRM, PBVI mit / ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige.
Wer zählt zur Anzahl der Beschäftigten?
Zur Anzahl der Beschäftigten zählen alle regelmäßig oder vorübergehend im Betrieb des Versicherungsnehmers angestellten Personen.
Werden Inhaber und Familienangehörige mitgezählt?
Nein. Inhaber des Betriebes und mitarbeitende Familienangehörige (gemäß Familiendefinition) werden bei der Anzahl der Beschäftigten nicht mitgezählt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023