In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Geschäftskunden:
- Direktionsanfragen
Wenn der Antragsteller und / oder der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner in einer der nachfolgend aufgeführten Berufen / Branchen tätig ist, ist eine Direktionsanfrage erforderlich.
– Schauspieler, Moderator (Film und TV) und Influencer
– Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeitsunternehmen, Personalleasing
– Bewachungsunternehmen
– Amüsierbetriebe/-lokale (z.B. Nachtclub, Bordell, Swinger-Club, Eros-center o.ä.), Shisha Bar
– Gebäudereinigung
– Spielbank, Spielothek, Wettbüro
– Organisatoren von Groß- / Massenveranstaltungen
– Rechtsanwälte
– Betriebe aus dem Finanz- und Kapitalanlagesektor (insbesondere Kapitalanlage-, Kapitalverwaltungs-, Kapitalbeteiligungs-, Investment-, Fonds-, Venture-Capital-, Privat-Equity-und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften sowie Emissionshäuser, Banken, Börsen und Broker, Assekuradeure, Versicherungsgesellschaften)
– Parteien, Politische Vereinigungen, Gewerkschaften
– Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Religiöse Vereinigungen
– Tierzuchtbetriebe und Großmastbetriebe
– Vereine mit Profi- und Lizenzsportlern
- Nicht versicherbare Branchen
Die folgenden Branchen sind im JURAFIRM, PBVI mit / ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige nicht versicherbar:
– Abwasserbeseitigung / Klärwerk
– Energieversorger, z.B. Gas-/Stromversorgung
– Kraftwerke (z.B. Photovoltaik-/Biogasanlagen, Wasser-/Windkraft, Umspannwerke)
– Öl-Raffinerien inkl. Altölaufbereitung
– Recyclingbetriebe / Müllverwertung / Abfallbeseitigung / Mülldeponie / Schrotthandel / Entsorgungsfachbetriebe
– Kommunen, Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen und Anstalten
– Firmen, deren Produkte ganz oder teilweise dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen
– Maschinenringe
- Berechnungsschema der Anzahl der Beschäftigten
Für die Anzahl der Beschäftigten zählen alle regelmäßig oder vorübergehend im Betrieb des Versicherungsnehmers angestellten Personen. Inhaber des Betriebes und mitarbeitende Familienangehörige (gemäß Familiendefinition) werden nicht mitgezählt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
- Direktionsanfragen
Wenn der Antragsteller und / oder der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner in einer der nachfolgend aufgeführten Berufen / Branchen tätig ist, ist eine Direktionsanfrage erforderlich.
– Schauspieler, Moderator (Film und TV) und Influencer
– Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeitsunternehmen, Personalleasing
– Bewachungsunternehmen
– Amüsierbetriebe/-lokale (z.B. Nachtclub, Bordell, Swinger-Club, Eros-center o.ä.), Shisha Bar
– Gebäudereinigung
– Spielbank, Spielothek, Wettbüro
– Organisatoren von Groß- / Massenveranstaltungen
– Rechtsanwälte
– Betriebe aus dem Finanz- und Kapitalanlagesektor (insbesondere Kapitalanlage-, Kapitalverwaltungs-, Kapitalbeteiligungs-, Investment-, Fonds-, Venture-Capital-, Privat-Equity-und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften sowie Emissionshäuser, Banken, Börsen und Broker, Assekuradeure, Versicherungsgesellschaften)
– Parteien, Politische Vereinigungen, Gewerkschaften
– Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Religiöse Vereinigungen
– Tierzuchtbetriebe und Großmastbetriebe
– Vereine mit Profi- und Lizenzsportlern
- Nicht versicherbare Branchen
Die folgenden Branchen sind im JURAFIRM, PBVI mit / ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige nicht versicherbar:
– Abwasserbeseitigung / Klärwerk
– Energieversorger, z.B. Gas-/Stromversorgung
– Kraftwerke (z.B. Photovoltaik-/Biogasanlagen, Wasser-/Windkraft, Umspannwerke)
– Öl-Raffinerien inkl. Altölaufbereitung
– Recyclingbetriebe / Müllverwertung / Abfallbeseitigung / Mülldeponie / Schrotthandel / Entsorgungsfachbetriebe
– Kommunen, Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen und Anstalten
– Firmen, deren Produkte ganz oder teilweise dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen
– Maschinenringe
- Berechnungsschema der Anzahl der Beschäftigten
Für die Anzahl der Beschäftigten zählen alle regelmäßig oder vorübergehend im Betrieb des Versicherungsnehmers angestellten Personen. Inhaber des Betriebes und mitarbeitende Familienangehörige (gemäß Familiendefinition) werden nicht mitgezählt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023