In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt je Rechtsschutzfall eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe – unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze. Für Firmen-Vertrags-, Anstellungsvertrags- und BAG-Rechtsschutz gelten jedoch eigene Grenzen, die hier im Überblick erklärt werden.
Vereinbarte Versicherungssumme:
Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze.
Begrenzung auf 50.000,- € je Rechtsschutzfall:
Die Versicherungssumme ist bei folgenden Bausteinen begrenzt auf jeweils 50.000,- € je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und der Kostengesetze:
- Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (Sonderbedingungen FVRS AUXILIA ARB/2023)
- Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (Sonderbedingungen für den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (AnVRS) AUXILIA ARB/2023)
- BAG-Rechtsschutz (Klausel 10 zu § 28 AUXILIA ARB/2023)
Hierbei werden auch Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen, berücksichtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich übernimmt die Rechtsschutzversicherung die versicherten Kosten je Rechtsschutzfall ohne betragsmäßige Obergrenze, orientiert an den gesetzlichen Gebührenordnungen und Kostengesetzen. Für bestimmte Bausteine rund um Firmen-, Anstellungs- und BAG-Rechtsschutz gilt hingegen eine feste Höchstgrenze pro Fall. Diese unverbindliche Lesehilfe ersetzt nicht den Blick in die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungssumme je Rechtsschutzfall?
Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze.
Für welche Bausteine gilt eine begrenzte Versicherungssumme?
Begrenzt auf jeweils 50.000,- € je Rechtsschutzfall sind der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz, der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz und der BAG-Rechtsschutz – jeweils unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und der Kostengesetze.
Wie werden mehrere zusammenhängende Rechtsschutzfälle behandelt?
Bei der Begrenzung werden auch Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle berücksichtigt, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Welche Bedingungen liegen der Begrenzung zugrunde?
Maßgeblich sind die Sonderbedingungen FVRS AUXILIA ARB/2023, die Sonderbedingungen für den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (AnVRS) AUXILIA ARB/2023 sowie Klausel 10 zu § 28 AUXILIA ARB/2023.