In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Versicherungssumme:
Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze. Die Versicherungssumme des Firmen-Vertrags-Rechtsschutzes (Sonderbedingungen FVRS AUXILIA ARB/2023) des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes (Sonderbedingungen für den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (AnVRS) AUXILIA ARB/2023) und des BAG-Rechtsschutzes (Klausel 10 zu § 28 AUXILIA ARB/2023) ist begrenzt auf jeweils 50.000,- € je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und der Kostengesetze. Hierbei werden auch Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen, berücksichtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze. Die Versicherungssumme des Firmen-Vertrags-Rechtsschutzes (Sonderbedingungen FVRS AUXILIA ARB/2023) des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes (Sonderbedingungen für den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (AnVRS) AUXILIA ARB/2023) und des BAG-Rechtsschutzes (Klausel 10 zu § 28 AUXILIA ARB/2023) ist begrenzt auf jeweils 50.000,- € je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und der Kostengesetze. Hierbei werden auch Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen, berücksichtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023