Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz der KS-Auxilia richtet sich an Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer AG mit Sitz in Deutschland, ist nur in Kombination mit bestimmten Tarifen abschließbar und knüpft an eine Grenze beim Jahresbruttoeinkommen von 150.000 Euro an.
Voraussetzungen für den Abschluss:
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (Sonderbedingungen für den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (AnVRS) AUXILIA ARB/2023) ist nur in Verbindung mit Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz oder JURPRIVAT Tarif 2023 abschließbar.
Er kann auch mit den gewerblichen JUR-Produkten (mit Ausnahme von JURVEREIN) des Tarifs 2023 für den gemäß Familiendefinition im privaten und beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit mitversicherten Ehe-/Lebenspartner abgeschlossen werden, wenn der Anstellungsvertrag nicht mit dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Firma besteht.
Versicherbarer Personenkreis und Einkommensgrenze:
- Versicherbar ist der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG mit Sitz in Deutschland.
- Das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit darf 150.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – nicht übersteigen.
- Sofern das Einkommen die Grenze während der Vertragslaufzeit übersteigt, gelten die Regelungen der ARB.
Definition Jahresbruttoeinkommen:
Das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit setzt sich zusammen aus Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bzw. Einkünften aus selbständiger Tätigkeit.
Hierunter fallen das Gehalt, variable Bezüge sowie die als geldwerter Vorteil einzustufenden Leistungen wie die Altersvorsorge, der Firmenwagen und andere Zusatzleistungen.
Erhält der Versicherungsnehmer daneben noch Gewinnausschüttungen oder sonstige Kapitalerträge, erzielt er Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen; diese sind dann ebenfalls zu berücksichtigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist ein Zusatzbaustein, den man nicht allein, sondern nur zusammen mit bestimmten Rechtsschutz- oder JUR-Tarifen abschließen kann. Er ist für Geschäftsführer und Vorstände in Deutschland gedacht. Wichtig ist dabei die Einkommensgrenze: Wer mit seiner Tätigkeit im Vorjahr über 150.000 Euro brutto verdient hat, kann den Baustein nicht in dieser Form nutzen. Zum maßgeblichen Einkommen zählen dabei nicht nur das Gehalt, sondern auch Extras wie Firmenwagen, Altersvorsorge und bestimmte Kapitalerträge.
Häufige Fragen
Kann ich den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz allein abschließen?
Nein. Er ist nur in Verbindung mit Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz oder JURPRIVAT Tarif 2023 abschließbar. Zudem ist ein Abschluss mit den gewerblichen JUR-Produkten (ausgenommen JURVEREIN) des Tarifs 2023 für den mitversicherten Ehe-/Lebenspartner möglich, sofern der Anstellungsvertrag nicht mit dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Firma besteht.
Für wen ist der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz versicherbar?
Versicherbar ist er für Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG mit Sitz in Deutschland.
Welche Einkommensgrenze gilt?
Das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit darf 150.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – nicht übersteigen. Übersteigt das Einkommen die Grenze während der Vertragslaufzeit, gelten die Regelungen der ARB.
Was zählt zum Jahresbruttoeinkommen?
Es setzt sich zusammen aus Einkünften aus nichtselbständiger bzw. selbständiger Tätigkeit. Dazu gehören Gehalt, variable Bezüge sowie als geldwerter Vorteil einzustufende Leistungen wie Altersvorsorge, Firmenwagen und andere Zusatzleistungen. Gewinnausschüttungen oder sonstige Kapitalerträge, die in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, sind ebenfalls zu berücksichtigen.