Für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige unterscheidet die KS-Auxilia in der Rechtsschutzversicherung drei Fahrzeugarten: A, B und C. Welche Fahrzeuge – von Pkw über Nutzfahrzeuge bis zu Taxen und Anhängern – zu welcher Art gehören und welche Regeln im Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz gelten, ist hier übersichtlich zusammengefasst.
Fahrzeugart A:
- Pkw‘s, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scootern
- Wohnmobile ohne Vermietung
- Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast
- Omnibusse bis 9 Sitze
- Fahrschulfahrzeuge (Pkẃs / Krafträder)
- Zugmaschinen, Traktoren
- zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen
- Anhänger
Fahrzeugart B:
- Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast
- Sattelzugmaschinen
- Fahrzeuge mit roten Kennzeichen
- Omnibusse über 9 Sitze
- Anhänger
Fahrzeugart C:
- Taxen, Mietwagen
- Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge
- Wohnmobile mit Vermietung
- Anhänger
Verkehrs-Rechtsschutz:
- Es müssen alle Fahrzeuge einer versicherten Fahrzeugart versichert werden, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind.
- Jedes einzelne Fahrzeug ist beitragspflichtig.
- Versichert sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
Fahrzeug-Rechtsschutz:
- Mit Angabe der amtlichen Kennzeichen der zu versichernden Fahrzeuge kann eine Auswahl vorgenommen werden.
- Versicherbar sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
Anhänger:
- Anhänger sind nur versichert, wenn sie auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind und von einem versicherten Fahrzeug zulässigerweise gezogen werden dürfen.
- Versichert sind nur Anhänger mit inländischem Kennzeichen.
Was bedeutet das konkret?
Die verschiedenen Fahrzeuge werden je nach Typ und Nutzung in die Fahrzeugarten A, B und C eingeteilt. Beim Verkehrs-Rechtsschutz zählen alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge einer versicherten Art dazu, wobei für jedes Fahrzeug ein Beitrag anfällt. Beim Fahrzeug-Rechtsschutz lässt sich dagegen gezielt über die Kennzeichen auswählen, welche Fahrzeuge abgesichert werden sollen. In allen Fällen gilt: Es sind nur Fahrzeuge und Anhänger mit inländischem Kennzeichen versichert.
Häufige Fragen
Welcher Fahrzeugart gehören Pkw und Krafträder an?
Pkw‘s, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds und E-Scooter gehören zur Fahrzeugart A. Ebenfalls in dieser Art enthalten sind unter anderem Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Fahrschulfahrzeuge, Zugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Anhänger.
Zu welcher Fahrzeugart zählen Taxen und Mietwagen?
Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, Wohnmobile mit Vermietung sowie Anhänger gehören zur Fahrzeugart C.
Muss ich im Verkehrs-Rechtsschutz alle Fahrzeuge versichern?
Ja. Im Verkehrs-Rechtsschutz müssen alle Fahrzeuge einer versicherten Fahrzeugart versichert werden, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind. Jedes einzelne Fahrzeug ist dabei beitragspflichtig.
Kann ich im Fahrzeug-Rechtsschutz einzelne Fahrzeuge auswählen?
Ja. Im Fahrzeug-Rechtsschutz kann mit Angabe der amtlichen Kennzeichen der zu versichernden Fahrzeuge eine Auswahl vorgenommen werden. Versicherbar sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.
Wann sind Anhänger mitversichert?
Anhänger sind nur versichert, wenn sie auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind und von einem versicherten Fahrzeug zulässigerweise gezogen werden dürfen. Versichert sind nur Anhänger mit inländischem Kennzeichen.