In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Erläuterungen zu den Fahrzeugarten bei Firmen, Selbständigen und freiberuflich Tätigen:
Fahrzeugart A: Pkw‘s, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scootern, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Fahrschulfahrzeuge (Pkẃs / Krafträder), Zugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Anhänger
Fahrzeugart B: Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, Omnibusse über 9 Sitze sowie Anhänger
Fahrzeugart C: Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, Wohnmobile mit Vermietung sowie Anhänger
Im Verkehrs-Rechtsschutz müssen alle Fahrzeuge einer versicherten Fahrzeugart, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind, versichert werden. Hierbei ist jedes einzelne Fahrzeug beitragspflichtig. Versichert sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen. Im Fahrzeug-Rechtsschutz kann mit Angabe der amtlichen Kennzeichen der zu versichernden Fahrzeuge eine Auswahl vorgenommen werden. Versicherbar sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen
Anhänger sind nur versichert, wenn sie auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind und von einem versicherten Fahrzeug zulässigerweise gezogen werden dürfen. Versichert sind nur Anhänger mit inländischem Kennzeichen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Fahrzeugart A: Pkw‘s, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scootern, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Fahrschulfahrzeuge (Pkẃs / Krafträder), Zugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Anhänger
Fahrzeugart B: Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, Omnibusse über 9 Sitze sowie Anhänger
Fahrzeugart C: Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, Wohnmobile mit Vermietung sowie Anhänger
Im Verkehrs-Rechtsschutz müssen alle Fahrzeuge einer versicherten Fahrzeugart, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind, versichert werden. Hierbei ist jedes einzelne Fahrzeug beitragspflichtig. Versichert sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen. Im Fahrzeug-Rechtsschutz kann mit Angabe der amtlichen Kennzeichen der zu versichernden Fahrzeuge eine Auswahl vorgenommen werden. Versicherbar sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen
Anhänger sind nur versichert, wenn sie auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind und von einem versicherten Fahrzeug zulässigerweise gezogen werden dürfen. Versichert sind nur Anhänger mit inländischem Kennzeichen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023