Wer eine Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia hat, trägt je Rechtsschutzfall einen Selbstbeteiligungsanteil selbst – doch für zahlreiche Leistungsarten und alle Serviceleistungen entfällt der Abzug ganz. Erfahren Sie, wann keine SB anfällt, wie der einmalige Abzug funktioniert und wie sich die flexible und fallende SB-Variante schrittweise reduziert oder nach einem Schaden zurückstuft.
Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Anteil an den Kosten, die der Versicherungsnehmer je Rechtsschutzfall selbst zu tragen hat.
Kein SB-Abzug erfolgt:
Für die Leistungsarten:
- Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der ausschließlich privaten Internetnutzung
- Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit
- Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen
- Beratungs-Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstößen
- Regress-/Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren für Ärzte und Heilwesenberufe
- in Auslandsfällen
- bei fallabschließender Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalt
Für alle Serviceleistungen:
- Telefonische Rechtsberatung
- Online-Beratung
- Online-BeratungXL
- Online-Beratung für arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarungen
- Online-Vertrags-Check
- Web-Check
- Online-Reputations-Schutz
- Cyber-Mobbing-Hilfe
- BU-Antrags-Check
- Mediation
- MediationXL
- Vorsorge-Generatoren
- InkassoPro
- Bußgeld-Check
Einmaliger SB-Abzug:
Bei mehreren zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Rechtsschutzfällen wird die SB nur einmalig in Abzug gebracht.
Hinweis zur flexiblen SB-Variante:
Bei Beauftragung eines von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalts wird nur die jeweils geringere SB in Abzug gebracht.
Hinweise zur fallenden SB-Variante:
- Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.
- Die SB reduziert sich schrittweise um 100,- € jeweils zur Hauptfälligkeit der Police, wenn im abgelaufenen Versicherungsjahr kein eintrittspflichtiger Schaden gemeldet wurde.
Rückstufung nach der Meldung eines seitens der AUXILIA eintrittspflichtigen Schadens, unabhängig von einer bereits geleisteten oder noch zu leistenden Schadenzahlung:
- Rückstufung für die Produkte der Privatkunden mit fallender SB, unabhängig von der bereits erreichten SB-Stufe – jeweils in SB-Stufe 400,- €. Nach 6 schadenfreien Jahren in SB-Stufe 0,- € erfolgt keine Rückstufung mehr.
- Rückstufung für die Produkte der Geschäftskunden mit fallender SB, unabhängig von der bereits erreichten SB-Stufe – jeweils in SB-Stufe 1.000,- €. Nach 3 schadenfreien Jahren in SB-Stufe 300,- € erfolgt keine Rückstufung mehr.
Anrechnung der unmittelbar bis zum Wechsel zur AUXILIA beim Vorversicherer zusammenhängenden schadenfreien Versicherungsjahre mit vergleichbarem Versicherungsumfang:
- Einstufung für die Produkte der Privatkunden mit fallender SB: 2 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 200,- €, 3 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 100,- €, 4 und mehr schadenfreie Jahre in die erste SB-Stufe 0,- €. Definition vergleichbarer Versicherungsumfang: mind. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz.
- Einstufung für die Produkte der Geschäftskunden mit fallender SB: 2 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 800,- €, 3 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 700,- €, 4 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 600,- €, 5 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 500,- €, 6 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 400,- €, 7 und mehr schadenfreie Jahre in SB-Stufe 300,- €. Definition vergleichbarer Versicherungsumfang: Geschäftskunden / Ärzte und Heilwesenberufe mindestens PBVI (oder vergleichbar); Landwirte mindestens Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz; Vereine mindestens Vereins- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Gebäude, Wohnungen und Grundstücke.
- Für die Produkte der Geschäftskunden mit fallender SB gilt abweichend für den privaten Bereich eine feste SB von 350,- €.
- Zahlungen für Serviceleistungen – siehe hierzu Abschnitt E – bleiben bei der Rückstufung / Neueinstufung unberücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst übernehmen. Bei vielen speziellen Leistungsarten sowie bei allen Serviceleistungen fällt gar keine SB an. Kommen mehrere zusammenhängende Fälle vor, zahlen Sie die SB nur einmal. Bei der fallenden Variante sinkt Ihre SB mit jedem schadenfreien Jahr, während sie sich nach einem gemeldeten eintrittspflichtigen Schaden wieder erhöht. Auch schadenfreie Jahre bei einem früheren Versicherer können angerechnet werden.
Häufige Fragen
Was ist die Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung?
Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Anteil an den Kosten, den der Versicherungsnehmer je Rechtsschutzfall selbst zu tragen hat.
Wann entfällt der SB-Abzug?
Für bestimmte Leistungsarten – etwa Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung, Internet-Rechtsschutz, Auslandsfälle oder die fallabschließende Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalt – sowie für alle Serviceleistungen erfolgt kein SB-Abzug.
Wird die SB bei mehreren zusammenhängenden Fällen mehrfach abgezogen?
Nein. Bei mehreren zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Rechtsschutzfällen wird die SB nur einmalig in Abzug gebracht.
Wie funktioniert die fallende SB-Variante?
Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr. Die SB reduziert sich schrittweise um 100,- € jeweils zur Hauptfälligkeit der Police, wenn im abgelaufenen Versicherungsjahr kein eintrittspflichtiger Schaden gemeldet wurde.
Werden schadenfreie Jahre eines Vorversicherers angerechnet?
Ja. Unmittelbar bis zum Wechsel zur AUXILIA zusammenhängende schadenfreie Versicherungsjahre mit vergleichbarem Versicherungsumfang werden je nach Anzahl der schadenfreien Jahre in eine entsprechende SB-Stufe eingestuft – bei Privat- und bei Geschäftskunden mit jeweils eigenen Staffelungen.