In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Selbstbeteiligung:
Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Anteil an den Kosten, die der Versicherungsnehmer je Rechtsschutzfall selbst zu tragen hat.
Kein SB-Abzug erfolgt:
– für die Leistungsarten
– Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
– Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der ausschließlich privaten Internetnutzung
– Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechts- verstößen
– Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit
– Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechts- verstößen
– Beratungs-Rechtsschutz bei Wettbewerbs- verstößen
– Regress-/Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren für Ärzte und Heilwesenberufe
– in Auslandsfällen
– bei fallabschließender Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalt
– für alle Serviceleistungen
– Telefonische Rechtsberatung
– Online-Beratung
– Online-BeratungXL
– Online-Beratung für arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarungen
– Online-Vertrags-Check
– Web-Check
– Online-Reputations-Schutz
– Cyber-Mobbing-Hilfe
– BU-Antrags-Check
– Mediation
– MediationXL
– Vorsorge-Generatoren
– InkassoPro
– Bußgeld-Check
- Einmaliger SB-Abzug
Bei mehreren zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Rechtsschutzfällen wird die SB nur einmalig in Abzug gebracht.
- Hinweis zur flexiblen SB-Variante
Bei Beauftragung eines von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalts wird nur die jeweils geringere SB in Abzug gebracht.
- Hinweise zur fallenden SB-Variante
– Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.
– Die SB reduziert sich schrittweise um 100,- € jeweils zur Hauptfälligkeit der Police, wenn im abgelaufenen Versicherungsjahr kein eintrittspflichtiger Schaden gemeldet wurde.
– Rückstufung nach der Meldung eines seitens der AUXILIA eintrittspflichtigen Schadens, unabhängig von einer bereits geleisteten oder noch zu leistenden Schadenzahlung:
– Rückstufung für die Produkte der Privatkunden mit fallender SB, unabhängig von der bereits erreichten SB-Stufe - jeweils in SB-Stufe 400,- €. Nach 6 schadenfreien Jahren in SB-Stufe 0,- € erfolgt keine Rückstufung mehr.
– Rückstufung für die Produkte der Geschäftskunden mit fallender SB, unabhängig von der bereits erreichten SB-Stufe - jeweils in SB-Stufe 1.000,- €. Nach 3 schadenfreien Jahren in SB-Stufe 300,- € erfolgt keine Rückstufung mehr.
– Anrechnung der unmittelbar bis zum Wechsel zur AUXILIA beim Vorversicherer zusammenhängenden schadenfreien Versicherungsjahre mit vergleichbarem Versicherungsumfang:
– Einstufung für die Produkte der Privatkunden mit fallender SB: 2 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 200,- €, 3 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 100,- €, 4 und mehr schadenfreie Jahre in die erste SB-Stufe 0,- €. Definition vergleichbarer Versicherungsumfang: mind. Privat,- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz.
– Einstufung für die Produkte der Geschäftskunden mit fallender SB: 2 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 800,- €, 3 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 700,- €, 4 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 600,- €, 5 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 500,- €, 6 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 400,- €, 7 und mehr schadenfreie Jahre in SB-Stufe 300,- €. Definition vergleichbarer Versicherungsumfang: Geschäftskunden / Ärzte und Heilwesenberufe mindestens PBVI (oder vergleichbar); Landwirte mindestens Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz; Vereine mindestens Vereins- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Gebäude, Wohnungen und Grundstücke.
– Für die Produkte der Geschäftskunden mit fallender SB gilt abweichend für den privaten Bereich eine feste SB von 350,- €.
– Zahlungen für Serviceleistungen - siehe hierzu Abschnitt E - bleiben bei der Rückstufung / Neueinstufung unberücksichtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Selbstbeteiligung / KS-Auxilia Rechtsschutz
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