Für den Rechtsschutz der KS-Auxilia ist die Mitgliedschaft im KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags bei der AUXILIA. Zusätzlich müssen Erstwohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und gegebenenfalls Firmensitz in Deutschland liegen – Auslandsniederlassungen sind nicht versicherbar.
Voraussetzungen für den Abschluss und die Fortführung von Versicherungsverträgen der AUXILIA:
- Die Mitgliedschaft im KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS e.V.) ist Voraussetzung für den Abschluss von Versicherungsverträgen bei der AUXILIA Rechtschutz-Versicherungs-AG.
- Das Mitglied bzw. der Versicherungsnehmer muss seinen Erstwohnsitz sowie gewöhnlichen Aufenthalt und (ggf.) seinen Firmensitz in Deutschland haben.
- Niederlassungen im Ausland (auch unselbständige Niederlassungen) sind nicht versicherbar.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wer bei der AUXILIA einen Rechtsschutzvertrag abschließen möchte, muss zunächst Mitglied im KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. sein. Außerdem muss der Lebensmittelpunkt – also Erstwohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt sowie bei Bedarf der Firmensitz – in Deutschland liegen. Standorte oder Niederlassungen im Ausland lassen sich über diesen Vertrag nicht absichern.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzung gilt für den Abschluss eines Vertrags bei der AUXILIA?
Die Mitgliedschaft im KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS e.V.) ist Voraussetzung für den Abschluss von Versicherungsverträgen bei der AUXILIA Rechtschutz-Versicherungs-AG.
Wo muss der Versicherungsnehmer wohnen?
Das Mitglied bzw. der Versicherungsnehmer muss seinen Erstwohnsitz sowie gewöhnlichen Aufenthalt und gegebenenfalls seinen Firmensitz in Deutschland haben.
Sind Niederlassungen im Ausland versicherbar?
Nein. Niederlassungen im Ausland – auch unselbständige Niederlassungen – sind nicht versicherbar.
Gilt die Mitgliedschaft auch für die Fortführung des Vertrags?
Die genannten Voraussetzungen gelten für den Abschluss und die Fortführung von Versicherungsverträgen der AUXILIA.