In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Voraussetzungen für den Abschluss und die Fortführung von Versicherungsverträgen der AUXILIA:
Die Mitgliedschaft im KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS e.V.) ist Voraussetzung für den Abschluss von Versicherungsverträgen bei der AUXILIA Rechtschutz-Versicherungs-AG. Das Mitglied bzw. der Versicherungsnehmer muss seinen Erstwohnsitz sowie gewöhnlichen Aufenthalt und (ggf.) seinen Firmensitz in Deutschland haben. Niederlassungen im Ausland (auch unselbständige Niederlassungen) sind nicht versicherbar.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Voraussetzungen für Rechtsschutz / KS-Auxilia Rechtsschutz
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