Der Mediations-Rechtsschutz der KS-Auxilia unterstützt die freiwillige, außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe eines neutralen Mediators. Die Versicherung benennt einen Mediator, trägt dessen Kosten bis zu festgelegten Höchstbeträgen je Verfahren und Kalenderjahr und verzichtet auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung – wahlweise ist auch ein selbst gewählter Mediator erstattungsfähig.
(1) Was Mediation ist und welche Kosten übernommen werden:
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.
Die AUXILIA benennt dem Versicherungsnehmer einen Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahrens in Deutschland und trägt dessen Kosten im Rahmen von Abs. 4. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung fällt nicht an.
(2) Rechtsschutzfall für die Inanspruchnahme der Mediation:
- a) Als Rechtsschutzfall gilt neben § 4 Abs. 1 a) bis f) auch die Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag oder die Androhung einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.
- b) Falls ein Rechtsschutzfall gemäß § 4 Abs. 1 f) eingetreten ist, umfasst der Mediations-Rechtsschutz abweichend von § 3 Abs. 2 b) auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem kollektiven Arbeits- und Dienstrecht.
(3) MediationXL – erweiterter Umfang:
Versicherungsschutz im Mediations-Rechtsschutz besteht, sofern ein versicherter Bereich betroffen ist, auch für nach § 3 ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (MediationXL). Dies gilt nicht für Streitigkeiten aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen die AUXILIA oder das für diese tätige Schadenabwicklungsunternehmen, § 3 Abs. 2 g).
(4) Kostenhöchstbeträge beim benannten Mediator:
Die AUXILIA trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des von ihr benannten Mediators für die Durchführung des Mediationsverfahrens in Deutschland bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,– € je Mediationsverfahren, jedoch nicht mehr als 6.000,– € für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren.
Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt die AUXILIA die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
(5) Verantwortlichkeit:
Für die Tätigkeit des Mediators ist die AUXILIA nicht verantwortlich.
(6) Selbst ausgewählter Mediator:
Abweichend von Abs. 1 Satz 2 kann der Versicherungsnehmer den Mediator selbst auswählen. In diesem Fall erstattet die AUXILIA abweichend von Abs. 4 höchstens acht Sitzungsstunden á maximal 180,- €.
Erstattungsfähig sind nur die Kosten für einen Mediator, den alle am Mediationsverfahren beteiligten Personen schriftlich beauftragt haben. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt die AUXILIA die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Streit können Sie statt eines Gerichtsverfahrens eine Mediation nutzen: Ein neutraler Vermittler hilft den Beteiligten, gemeinsam eine Lösung zu finden. Die Versicherung schlägt Ihnen einen Mediator vor und übernimmt dessen Kosten im vorgesehenen Rahmen, ohne dass eine Selbstbeteiligung anfällt. Wählen Sie selbst einen Mediator, gelten stattdessen die dafür festgelegten Erstattungsregeln. Diese Erläuterung dient nur der leichteren Verständlichkeit und ersetzt nicht die genauen Bedingungen oben.
Häufige Fragen
Was ist Mediation?
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten des benannten Mediators übernommen?
Die AUXILIA trägt die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,– € je Mediationsverfahren, jedoch nicht mehr als 6.000,– € für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren.
Fällt bei der Mediation eine Selbstbeteiligung an?
Nein. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung fällt beim Mediations-Rechtsschutz nicht an.
Kann ich den Mediator selbst auswählen?
Ja. In diesem Fall erstattet die AUXILIA höchstens acht Sitzungsstunden á maximal 180,- €. Erstattungsfähig sind nur die Kosten für einen Mediator, den alle am Mediationsverfahren beteiligten Personen schriftlich beauftragt haben.
Was gilt, wenn auch nicht versicherte Personen beteiligt sind?
Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt die AUXILIA die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.