In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia umfasst das Versicherungsjahr grundsätzlich einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, verkürzt sich das erste Versicherungsjahr entsprechend, während die folgenden Jahre bis zum Vertragsablauf jeweils volle Jahre sind.
In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt Folgendes für das Versicherungsjahr:
- Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten.
- Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
- Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind dann jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsjahr dauert in der Regel zwölf Monate. Wenn Ihr Vertrag aber nicht in vollen Jahren läuft, ist nur das erste Jahr kürzer. Ab dann zählt jedes weitere Versicherungsjahr wieder als volles Jahr, bis der Vertrag endet. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Was passiert, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
Wie lang sind die weiteren Versicherungsjahre nach dem ersten Jahr?
Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Betrifft die Verkürzung auch die späteren Versicherungsjahre?
Nein. Nur das erste Versicherungsjahr kann verkürzt sein. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021